Mündliche Verhandlung
Psychogene Blindheit: OVG prüft Anspruch auf Unterstützung

Richter am NRW-Oberverwaltungsgericht beschäftigen sich mit einem Streit um sogenannte psychogene Blindheit. (Archivbild) Foto:
Richter am NRW-Oberverwaltungsgericht beschäftigen sich mit einem Streit um sogenannte psychogene Blindheit. (Archivbild) Foto
© Guido Kirchner/dpa
Ein Sehverlust ist auch ohne organischen Schaden am Auge möglich. Wenn eine psychische Ursache vorliegt, spricht man von psychogener Blindheit. Ist dies eine anerkannte Behinderung?

Muss fehlende Sehkraft wegen einer psychischen Störung als Behinderung anerkannt werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht heute (12.30 Uhr).

Die Klägerin aus dem Kreis Steinfurt macht für sich geltend, dass sie wegen eines psychologischen Problems nichts sieht - also an der sogenannten psychogenen Blindheit leidet. Sie fordert vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) finanzielle Unterstützung und im Schwerbehindertenausweis einen entsprechenden Eintrag. 

Der LWL hatte ihre Anträge, die sie auf das Gesetz über die Hilfe für Blinde und Gehörlose stützt, abgelehnt. Er argumentiert, dass psychogene Blindheit keine Blindheit im Sinne des Gesetzes sei. 

In der Vorinstanz hatte die Klägerin keinen Erfolg. Dabei könnte es offen bleiben, so die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts im Jahr 2023, ob die Frau tatsächlich an einer psychogenen Blindheit leide, sie ihre Sehbeeinträchtigung übertreibe oder sogar bewusst simuliere. 

Das Verwaltungsgericht hatte die Berufung aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen. Ein Urteil will das OVG voraussichtlich nach der mündlichen Verhandlung verkünden.

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dpa