Der juristische Streit um den Standort Höxter der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe geht in die nächste Runde. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hat die unterlegene Hochschule Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden am Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Sitz in Münster eingelegt.
In der Vorinstanz hatte sich das Land mit seiner Rechtsauffassung in einem Eilverfahren vorläufig durchgesetzt. Die Hochschule darf demnach Studiengänge nicht wie geplant von Höxter nach Detmold oder Lemgo verlagern. Die Richter in Minden hatten entschieden, dass die Hochschule ohne ein Nutzungskonzept für den Standort Höxter gegen das Hochschulgesetz des Landes verstoße.
Die Schließung eines ganzen Standortes liege nicht im Ermessen einer Hochschule, hatte das Verwaltungsgericht argumentiert. Der Standort Höxter werde im Landeshochschulgesetz als Teil der Unilandschaft ausdrücklich genannt und könne nicht einfach komplett verlagert werden. Diese Ankündigung sei rechtswidrig gewesen.
Nicht durch Wissenschafts- und Forschungsfreiheit gedeckt
Die Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe wollte laut den eigenen Plänen die Lehre in Höxter komplett aufgegeben. Die Ankündigung hatte in der Region für Unmut gesorgt. Das Verwaltungsgericht entschied, dass diese Pläne nicht durch die Wissenschafts- und Forschungsfreiheit der Hochschule gedeckt seien. Das Land NRW als Aufsicht habe deshalb mit Blick auf die gesamte Hochschul- und Universitätslandschaft zu Recht eingegriffen.