Die Zahl der offenen Haftbefehle ist in Nordrhein-Westfalen leicht gestiegen. Das geht aus einem Bericht des Justizministeriums auf eine Anfrage der SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag hervor. Am Stichtag 1. Oktober waren es 27.870 Haftbefehle. Am 5. März waren im Fahndungsbestand der Polizei 27.796 Haftbefehle nicht vollstreckt.
Unter den aktuell offenen Haftbefehlen waren 588 (611 im März) wegen Sexualstraftaten, 325 (317) wegen Mordes, 313 (318) wegen Totschlags und 33 (42) wegen Menschenhandels, Zwangsprostitution oder Geiselnahme. Den größten Anteil hatten früheren Angaben zufolge Ersatzfreiheitsstrafen für nicht gezahlte Geldstrafen.
Justiz sieht kein Vollzugsdefizit
Nach Ansicht des NRW-Justizministeriums kann aus den Zahlen nicht auf ein Vollzugsdefizit geschlossen werden. Nach mutmaßlichen Schwerstkriminellen werde intensiv gefahndet.
Das Ministerium verwies auf frühere Ausführungen, wonach es in Fällen der Ersatzfreiheitsstrafen oft gelinge, die Haft noch durch nachträgliche Zahlung der Strafe abzuwenden.
Diesen Haftbefehlen lägen meist geringe Vergehen wie Schwarzfahren zugrunde, für die die Justiz ohnehin keine Gefängnisstrafe verhängen wollte. Sie seien somit "nicht zeitkritisch".
Etliche Haftbefehle über Reststrafen im Fall von abgeschobenen Straftätern dienten der Verhinderung ihrer Wiedereinreise, weil sie in dem Fall sofort wieder verhaftet werden könnten. In Bayern etwa habe die Zahl der offenen Haftbefehle deutlich höher gelegen.