Ein in Monheim bei Düsseldorf festgenommener Syrer ist als früherer Terrorist der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf sprach den 34-Jährigen vom Vorwurf weiterer Straftaten wie der Beteiligung an Mord und Folter aber frei.
Der Generalbundesanwalt hatte dem Angeklagten darüber hinaus Beihilfe zu Folter und Mord sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Demnach sollte er an Folter und Enthauptungen auf einem Schulhof beteiligt gewesen sein. Eine Beteiligung des Angeklagten daran konnte das Gericht aber nicht feststellen.
Lediglich ein Zeuge habe ausgesagt, den Mann damals kurz auf dem Schulgelände gesehen zu haben. Diese Aussage des zur Tatzeit 13-jährigen Zeugen habe dem Gericht für eine Verurteilung nicht ausgereicht.
Festnahme in Monheim
Dem Urteil zufolge hatte sich der 34-Jährige 2014 der Terrormiliz angeschlossen und an bewaffneten Patrouillen beteiligt. Mitte 2023 kam er als Flüchtling aus Syrien über die Balkanroute nach Deutschland.
Der Angeklagte war am 20. Januar vergangenen Jahres in Monheim am Rhein festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch der Generalbundesanwalt können Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
Die Bundesanwaltschaft hatte fünf Jahre und zehn Monate Haft gefordert, der Verteidiger einen vollständigen Freispruch.