Verwaltungsgericht
Köln vor Zwangsgeld wegen Partylärm auf Brüsseler Platz

Der Stadt Köln droht jetzt ein Zwangsgeld, weil sie den Lärmschutz am Brüsseler Platz nicht wie von Gerichten gefordert umsetzt.
Der Stadt Köln droht jetzt ein Zwangsgeld, weil sie den Lärmschutz am Brüsseler Platz nicht wie von Gerichten gefordert umsetzt. (Archivbild) Foto
© Oliver Berg/dpa

Debattieren Sie mit!

  • Mit stern-Account aktiv an allen Debatten teilnehmen und kommentieren.
Jetzt registrieren
Im Streit um nächtlichen Lärm am Brüsseler Platz muss Köln mit einem Zwangsgeld rechnen. Das Verwaltungsgericht prüft einen Antrag von Anwohnern auf 5.000 Euro.

Im seit Jahren schwelenden Streit um Partylärm auf dem Brüsseler Platz in Köln muss die Stadt jetzt mit finanziellen Folgen rechnen. Laut Verwaltungsgericht Köln haben Anwohner einen Antrag auf Vollstreckung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000 Euro gestellt, über den jetzt das Gericht entscheiden muss. In der vergangenen Woche hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, dass eine Zwangsgeldandrohung rechtens sei. 

Die Gerichte bestätigen damit die Ansicht von Anwohnern, dass die Stadt nach einem Urteil des OVG vom 28. September 2023 den Lärmschutz nicht wie vom Gericht gefordert effektiv umgesetzt habe. Dabei geht es um gesundheitsgefährdenden Lärm für die Anwohner in den Nachtstunden. Die Stadt hatte bis zum 15. Mai 2026 Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Der Brüsseler Platz gilt in der Domstadt als einer der Treffpunkte für die Feierszene besonders in der wärmeren Jahreszeit.

OVG: Gesamtkonzept fehlt

Laut OVG hatten aktuelle Messungen im März und April 2026 trotz kühler Witterung und vorübergehender Schließung eines Lokals nächtliche Lärmwerte ergeben, die nur knapp unter der Grenze der Gesundheitsgefahr liegen. Daher müsse die Stadt davon ausgehen, so das Gericht in Münster in der Vorwoche, dass es bei wärmeren Tagen und einer damit verbundenen höheren Besucherfrequenz zu einer unzumutbaren Lärmbeeinträchtigung komme. Das OVG wirft der Stadt vor, dass ein Gesamtkonzept zur Ermittlung der vielen Lärmquellen und eine Überprüfung der bislang getroffenen Maßnahmen bis heute fehle. 

Zwangsgelder werden üblicherweise gegen Privatpersonen, Firmen oder Vereine verhängt, wenn sie Gerichtsurteile nicht umsetzen. Dass staatliche Stellen, wie in diesem Fall die Stadt Köln, Zwangsgelder zahlen sollen, ist eher die Ausnahme. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin würde das Geld in die Justizkasse des Landes fließen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die zuständige Kammer die Summe einer sozialen Einrichtung zuspricht. 

Sollte das Verwaltungsgericht Köln dem Antrag der Anwohner folgen, wäre für die Stadt Köln noch der erneute Gang vor das Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.

dpa