Koblenz (dpa/lrs) / Zwei Ahr-Kommunen aus der Verbandsgemeinde Adenau sind mit Klagen gegen den kommunalen Finanzausgleich (KFA) in Rheinland-Pfalz gescheitert. Die Ortsgemeinden Quiddelbach und Schuld waren gegen die Schlüsselzuweisungen des KFA aus dem Jahr 2023 juristisch vorgegangen. Sie hatten nach Angaben des Verwaltungsgerichts Koblenz moniert, das Land habe bei der Ausgestaltung des KFA die langjährige desolate Finanzlage der Kommunen durch Unterfinanzierung nicht hinreichend berücksichtigt.
Nach der Entscheidung des Koblenzer Gerichts erfüllen die Neuregelungen des kommunalen Finanzausgleichs jedoch die verfassungsrechtlichen Vorgaben. Es werde eine angemessene finanzielle Ausstattung der kommunalen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz gewährleistet. Die getroffenen Regelungen überschritten den gesetzgeberischen Einschätzungsspielraum nicht. Die Höhe der Finanzausgleichsmasse im Landeshaushalt 2023 sei ebenfalls nicht rechtswidrig festgesetzt worden.
Kommunale Spitzenverbände enttäuscht
Der kommunale Finanzausgleich (KFA) wurde nach etlichen Debatten 2023 neu gefasst. Schlüsselzuweisungen erhalten finanzschwache Kommunen. Die Zuweisung bemisst sich etwa nach der Steuerkraft der kreisfreien Städte, verbandsfreien Gemeinden und Ortsgemeinden. Die Mittel sind nicht zweckgebunden.
Der Städtetag und der Landkreistag Rheinland-Pfalz zeigten sich enttäuscht nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Gerade vor dem Hintergrund der erheblichen Kostenbelastungen im Bereich Jugend und Soziales sei diese nicht nachvollziehbar und auch nicht auf die weiteren anhängigen Verfahren übertragbar. Die beiden kommunalen Spitzenverbände kündigte an, dass weiter juristisch gegen den KFA vorgegangen werde.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.