Die Eltern eines Opfers der Ahrtal-Flutkatastrophe haben einen sogenannten Klageerzwingungsantrag eingereicht. Dies geschehe stellvertretend für 135 Tote und 777 Verletzte, teilte ihr Anwalt Christian Hecken mit. Ihm zufolge ist der Antrag auf Klageerzwingung mehr als 4.000 Seiten lang.
Ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz bestätigte, dass der Antrag in Papierform abgegeben wurde. Eine elektronische Einreichung habe bis zum Donnerstagnachmittag noch nicht vorgelegen, sagte der OLG-Sprecher. Die Frist dafür ende allerdings auch erst am Donnerstag um 23.59 Uhr.
Die Eltern Ralph und Inka Orth wollen damit erreichen, dass der ehemalige Ahr-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und ein weiterer Mitarbeiter der Technischen Einsatzleitung doch noch angeklagt werden. Das Ermittlungsverfahren gegen sie wurde Mitte April eingestellt. Dagegen reichten Hinterbliebene bereits eine Beschwerde ein, die die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz im Oktober dieses Jahres zurückwies.
Was ist ein Klageerzwingungsverfahren?
Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 starben in Rheinland-Pfalz 136 Menschen, 135 davon im Ahrtal und ein Mensch im Raum Trier. Eine Person aus der Ahr-Region gilt weiter als vermisst. Bei der Flut starb auch die damals 22-jährige Johanna, die Tochter der Orths.
Bei einem Klageerzwingungsverfahren entscheidet das Oberlandesgericht über den Antrag. Es kann ihn verwerfen oder die Erhebung einer öffentlichen Klage beschließen. Dieser Beschluss ist für die Staatsanwaltschaft bindend: Sie muss dann Klage erheben. Sollte das Oberlandesgericht den Antrag ablehnen, sind dagegen keine Rechtsmittel mehr möglich. Nur eine Verfassungsbeschwerde bliebe den Hinterbliebenen dann noch.