Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist in einem Entenmastbetrieb die Geflügelpest nachgewiesen worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut habe den Verdachtsfall bestätigt, teilte der Landkreis mit. In dem betroffenen Geflügelbetrieb muss den Angaben zufolge daher der Bestand von rund 66.000 Enten getötet werden. Der Landkreis hat eine Sperrzone mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet, darunter fallen mehrere Ortsteile der Stadt Zerbst/Anhalt.
Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung seien eingeleitet worden, hieß es. Auch im übrigen Teil des Landkreises gilt eine Stallpflicht. Zudem sind Geflügelausstellungen oder Geflügelmärkte verboten.
Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe war in Sachsen-Anhalt in vielen Landkreisen und kreisfreien Städten eine Stallpflicht erlassen worden. Die Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit, umgangssprachlich wird sie auch Vogelgrippe genannt. Sie ist hochansteckend und kann bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufen. Tote Vögel sollen nicht angefasst, sondern den Behörden gemeldet werden.