Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat den Eilantrag eines Veranstalters von E-Scooter-Touren durch Weinberge gegen das Verbot der Stadt Bad Dürkheim abgelehnt. Die Wege seien keine öffentlichen Straßen, sondern öffentliche Einrichtungen der Gemeinde mit klar definiertem Nutzungszweck, entschied das Gericht einer Mitteilung zufolge. Die gewerbliche Nutzung durch E-Scooter-Touren falle nicht darunter und bedürfe einer gesonderten Erlaubnis, die nicht vorliege.
Der Unternehmer bietet seit längerem Lama-Wanderungen an und hatte sein Angebot 2024 um E-Scooter-Touren durch die Weinberge erweitert. Die Stadt untersagte die Nutzung der Wege, die als "Verbot für Fahrzeuge aller Art" gekennzeichnet sind. Der Veranstalter argumentierte, seine E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von sechs Kilometern pro Stunde seien rechtlich als "Krankenfahrstühle" einzustufen und dürften auf Wegen fahren, auf denen Fußgängerverkehr zulässig sei, weshalb das Fahrzeugverbot für sie nicht gelte.
Die Stadt widersprach dem - und das Gericht bestätigte der Mitteilung zufolge in seinem Beschluss vom 8. September die Rechtmäßigkeit der Untersagung. Der Unternehmer kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen.