Die katholische Kirche in Rheinland-Pfalz hat das neue Bestattungsgesetz grundsätzlich begrüßt, zugleich aber kritische Punkte hervorgehoben. "Vor allem ist es uns ein Anliegen, für Menschen angesichts von Tod und Trauer da zu sein und sie verlässlich zu begleiten", betonte Hildegard Wustmans, Bischöfliche Bevollmächtigte im Bistum Limburg. "Unabhängig von der Bestattungsform."
Mit ihren Kollegen aus den Bistümern Mainz, Speyer, Trier und dem Erzbistum Köln äußerte sie sich in einer Stellungnahme - aktueller Anlass ist die vor wenigen Tagen in Kraft getretene Durchführungsverordnung zum Gesetz. Nach 42 Jahren wurde die Rechtsgrundlage für das Bestattungswesen an heutige Erfordernisse angepasst, was die Bistumsleitungen würdigten.
Ein Grab dort, wo jemand wohnt, dem es wichtig ist
Der Mainzer Generalvikar Sebastian Lang hob hervor, dass Gemeinden nun neben den Einwohnerinnen und Einwohnern auch deren nächste Verwandte zur Bestattung zulassen müssen. "Das trägt dazu bei, dass ein Grab dort sein darf, wo jemand wohnt, dem es als Ort von Trauer und Gedenken wichtig ist."
Ebenfalls begrüßt werde die Aufnahme der Tuchbestattung und die Möglichkeit einer Abschiedsfeier am offenen Sarg, die unterschiedlichen gesellschaftlichen und religiösen Gruppen die gesetzliche Grundlage für die Bestattung gemäß ihrer Tradition biete. Auch die Regelung zur Bestattung sogenannter Sternenkindern sei präzisiert und ergänzt worden.
Die katholische Kirche erinnerte daran, dass sie die Einführung neuer Bestattungsformen außerhalb des Friedhofs kritisch bewertet habe. Diese Bedenken bestünden weiterhin, sagte Markus Magin, Generalvikar des Bistums Speyer. Formen wie das Ausbringen der Asche, Flussbestattungen oder die Aufbewahrung zu Hause böten zwar mehr Möglichkeiten, die Entscheidungsfindung werde dadurch anspruchsvoller.
Die Kirche wolle dazu beitragen, dass Menschen sich eine wohlüberlegte Meinung bildeten und Entscheidungen träfen, die dem Willen der Gestorbenen entsprechen und im Trauerprozess tragfähig seien. Triers Generalvikar Ulrich von Plettenberg betonte die Bedeutung des Namens auf Grabstellen als Zeichen der Einmaligkeit und Würde der Gestorbenen.
Würdiges Begräbnis und namentliche Grabstelle
Man werbe für eine Kultur sichtbarer, öffentlich zugänglicher Grabstätten als Anknüpfungspunkt für Trauer und Gedenken, sagte von Plettenberg. Dennoch bleibe leitend, dass eine gottesdienstliche Feier und seelsorgliche Begleitung in jedem Fall möglich seien - auch bei Bestattungen außerhalb des Friedhofs.
Magin wies darauf hin, dass auch Menschen mit wenig finanziellen Mitteln oder ohne Angehörige ein würdiges Begräbnis und eine namentliche Grabstelle erhalten sollten. Die Kommunen seien hier gesetzlich in der Pflicht, die Kirche biete ihre Mitwirkung an.
Die Bistumsleitungen richteten eine Bitte an die Friedhofsträger: Trotz der Herabsetzung der Mindestruhefrist für Urnenbeisetzungen von 15 auf 5 Jahre solle das Bestehen einer Grabstelle "weiter die Regelform" bleiben.