Anschlag in Magdeburg Verhandlung ohne Todesfahrer - Verteidigung ist dagegen

Blick auf den leeren Glaskasten im Gerichtssaal des temporären Gerichtsgebäudes vom Landgericht Magdeburg, in dem normalerweise
Blick auf den leeren Glaskasten im Gerichtssaal des temporären Gerichtsgebäudes vom Landgericht Magdeburg, in dem normalerweise der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt sitzt. Foto
© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wegen der Folgen eines Hunger- und Durststreiks war der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt zuletzt verhandlungsunfähig. Ging es zu Recht ohne ihn weiter im Gericht?

Dass das Landgericht Magdeburg den Prozess um den Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt zuletzt ohne den verhandlungsunfähigen Angeklagten fortgesetzt hat, will die Verteidigung nicht akzeptieren. "Die Verteidigung hat Rechtsmittel eingelegt gegen die Anordnung des Landgerichts, ohne den Angeklagten weiterzuverhandeln", teilte ein Sprecher des Landgerichts Magdeburg auf Nachfrage mit. Das Oberlandesgericht Naumburg ist nun zuständig, darüber zu entscheiden.

Am vergangenen Donnerstag war der 51 Jahre alte Angeklagte wegen gravierender Folgen eines Hunger- und Durststreiks nicht ins Gericht gebracht worden. Ein Arzt attestierte ihm, dass er nicht mehr verhandlungsfähig ist. Das Gericht entschied, ohne den Mann aus Saudi-Arabien weiterzuverhandeln. Die rechtlichen Voraussetzungen seien gegeben, zumal der Angeklagte die Verhandlungsunfähigkeit vorsätzlich und schuldhaft herbeigeführt habe.

Über Weihnachten und den Jahreswechsel sind keine Verhandlungen geplant, der nächste Verhandlungstag ist der 8. Januar.

Am 20. Dezember lenkte der damals 50-jährige Taleb al-Abdulmohsen den mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Wagen etwa 350 Meter weit über den Weihnachtsmarkt. Er war mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde unterwegs. Ein Junge sowie fünf Frauen kamen ums Leben. Mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt. Der Angeklagte hat die Tat zugegeben. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft ihm unter anderem Mord in sechs Fällen und versuchten Mord in 338 weiteren Fällen vor.

dpa

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