Im Mordfall der 14-jährigen Josefine aus Aschersleben muss gegen einen Komplizen des verurteilten Mörders neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil des Landgerichts Magdeburgs auf und ordnete eine erneute Entscheidung des Gerichts an. Das Landgericht habe in seinem Urteil gegen den Komplizen bei der Bemessung der Strafhöhe den Erziehungsgedanken nicht berücksichtigt, teilte der Bundesgerichtshof mit. Das Landgericht hatte den zum Zeitpunkt der Tat 14-Jährigen Anfang des Jahres der Beihilfe zum Mord für schuldig befunden.
Der Fall der getöteten Josefine hatte weit über Sachsen-Anhalt hinaus Entsetzen ausgelöst. Das 14 Jahre alte Mädchen war im November 2021 als vermisst gemeldet worden. Sie hatte sich nach damaligen Angaben der Polizei mit ihrem Ex-Freund treffen wollen, um persönliche Gegenstände abzugeben. Später war sie nicht mehr zu erreichen gewesen. Tage später wurde die Leiche des Mädchens in einem Ascherslebener Garagenkomplex gefunden.
Neuneinhalb Jahre Jugendstrafe für Haupttäter
Den Ex-Freund hatte das Landgericht als Haupttäter bereits am 16. August 2022 wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt. Es stellte die Mordmerkmale Grausamkeit, Heimtücke und niedrige Beweggründe fest. Dem Komplizen wurde vorgeworfen, den Ex-Freund des Mädchens in seinem Vorhaben bestärkt und ihm beim Planen und Durchführen der Tat geholfen zu haben.