Justiz
Immer mehr Verfahren für Sachsen-Anhalts Verwaltungsgerichte

Sachsen-Anhalts Verwaltungsgerichte sind bei dünner Personaldecke immer stärker ausgelastet. (Achivbild) Foto: David-Wolfgang Eb
Sachsen-Anhalts Verwaltungsgerichte sind bei dünner Personaldecke immer stärker ausgelastet. (Achivbild) Foto
© David-Wolfgang Ebener/dpa

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Mehr Asylverfahren und ein Verfahrensberg wie seit 20 Jahren nicht – Sachsen-Anhalts Verwaltungsgerichte geraten an ihre Grenzen. Wie lauten die konkreten Zahlen?

Die Verwaltungsgerichte in Magdeburg und Halle haben im Jahr 2025 einen massiven Anstieg eingehender Verfahren verzeichnet, insbesondere bei Asylverfahren. Konkret gingen im vergangenen Jahr 66 Prozent mehr Verfahren ein als 2024, im Asylbereich beträgt die Steigerung 131 Prozent, wie aus dem Jahresbericht 2025 des Oberverwaltungsgerichts in Magdeburg hervorgeht. Demnach war der Verfahrensbestand zum Jahresende auf 7.687 Verfahren angewachsen. Ein Stand, der seit 20 Jahren nicht mehr erreicht wurde, sagte Oliver Becker, Präsident des Oberverwaltungsgerichts. 

„Wir häufen hier gegenwärtig in Rekordtempo den „Altbestand von morgen“ an“, sagte Becker. Dieser „besorgniserregende Zustand“ werde sich nicht nur verfestigen, sondern verschärfen. Der Bestand an Verfahren, die älter als sechs Monate sind, stieg binnen zwei Jahren von 2.382 auf 5.687, was eine Steigerung um 140 Prozent bedeutet. Bei den Verfahren, die älter als ein Jahr sind, ist ein Anstieg von 895 auf 1.304 (plus 45,7 Prozent) zu verzeichnen.

Immer mehr Verfahren für zu wenig Personal

Im Schnitt dauerte ein allgemeines Klageverfahren 13 Monate, ein Asylverfahren acht Monate. Den Angaben zufolge kann die Personalausstattung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Land mit dem immer höher werdenden Arbeitsaufwand nicht mithalten. Laut Becker fehlten zum Stichtag 31. Dezember 2025 allein fürs laufende Geschäft der Verwaltungsgerichte, die mit je acht Kammern ausgestattet waren, jeweils drei Kammern. Auch in den Geschäftsstellen sei die Personaldecke zu dünn, hieß es. 

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist neben Asylverfahren unter anderem auch für Verfahren aus den Bereichen des Beamtenrechts, des Baurechts, des Kommunalrechts sowie des Schul- und Hochschulrechts zuständig. 

Bestand beim Oberverwaltungsgericht steigt nur leicht

Die Verwaltungsgerichte Halle und Magdeburg entscheiden in erster Instanz, das Oberverwaltungsgericht in der Regel in zweiter Instanz, in besonderen Fällen auch erstinstanzlich. Dem Bericht zufolge stieg der Verfahrensbestand beim in Magdeburg ansässigen Oberverwaltungsgericht leicht von 102 Ende 2024 auf 121 Verfahren Ende 2025. Im Vorjahr konnten 507 Verfahren abgeschlossen werden, wie es hieß. 

Zum Jahreswechsel war es gelungen, die elektronische Gerichtsakte nach dem Testbetrieb in Magdeburg in der gesamten Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes einzuführen. Das, so Becker, sei ein „Lichtblick“.

dpa