Sachsen-Anhalt
Tod in der "Liebeszelle" - Ehemann legt Revision ein

Der Mann war zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. (Archivbild) Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Der Mann war zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. (Archivbild) Foto
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Eine Frau besucht ihren inhaftierten Ehemann - und wird tot in der Liebeszelle aufgefunden. Er wird zu einer langen Haftstrafe verurteilt - doch will das nicht akzeptieren. Was ist seine Begründung?

Der Mann, der wegen Totschlags seiner Frau in der sogenannten Liebeszelle der JVA Burg in Sachsen-Anhalt verurteilt wurde, hat Revision eingelegt. Seine Verteidigerin habe bereits am Freitag Rechtsmittel eingelegt, teilte ein Sprecher des Landgerichts Stendal heute mit.

Der 38-jährige Deutsche war vergangene Woche zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zehn Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seine Frau tötete, während diese ihn im Gefängnis besucht hatte.

Die Tat ereignete sich Anfang April 2025 in der Justizvollzugsanstalt Burg, dem größten und modernsten Gefängnis in Sachsen-Anhalt. In der sogenannten Liebeszelle können Häftlinge für mehrere Stunden unbeaufsichtigt Zeit mit ihrer Partnerin oder mit Familienangehörigen verbringen.

Laut Verurteiltem war es ein Unfall beim Sex

Die 35-jährige Frau war in einer solchen Liebeszelle tot aufgefunden worden. Eine Obduktion ergab, dass sie durch "Gewalt gegen den Hals" ums Leben kam. Der Mann argumentierte, es habe sich um einen Unfall beim Sex gehandelt. Er habe die Frau beim Akt zur Luststeigerung gewürgt und durch die Einnahme von "chemischen Cannabinoiden" die Kontrolle verloren.

Der Anwalt der Familie hatte auf Anfrage erklärt, dass der Häftling ursprünglich wegen Betruges verurteilt worden sei. Weil er gegen Bewährungsauflagen verstoßen habe, soll er in die JVA nach Burg verbracht worden sein. Letztlich habe er noch weitere sechs Monate in dem Gefängnis verbringen müssen.

dpa

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