Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger hat eine auch in Zukunft möglichst bürgernahe Arbeit von Amtsgerichten gefordert. "Als Ministerin stehe ich für eine Justiz, die in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort ansprechbar und erreichbar ist", sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Dazu brauche es eine Anpassung bestehender Gesetze.
Konkret fordert sie eine Anpassung des sogenannten Zuständigkeitsstreitwerts. Er bestimmt, ob für einen Fall in erster Instanz ein Amts- oder ein Landgericht zuständig ist.
Entwurf zur Änderung vorhanden
Damit die 25 Amtsgerichte des Landes weiterhin orts- und bürgernahe Rechtspflege garantieren können, brauche es neue Regelungen, erklärte die Ministerin. Am Freitag hatte Weidinger dazu im Bundesrat eine Rede gehalten. Die Entscheidung über eine Neuregelung soll der Bundestag treffen.
Amtsgerichte seien oft der erste und einzige Berührungspunkt vieler Bürgerinnen und Bürger mit der Justiz, sagte Weidinger im Bundesrat. "Ihr Wirken ist in unserer Rechtswirklichkeit damit unerlässlich." Rechtswahrnehmung, -akzeptanz und Rechtsfrieden innerhalb der Gesellschaft würden auch davon beeinflusst, dass Amtsgerichte ausreichend und gut in der Fläche des Landes verteilt und wahrnehmbar sind.
Derzeit gibt es einen Entwurf zur Änderung eines Gesetzes, das unter anderem den Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte bestimmt. Jener Wert soll den Angaben nach auf 10.000 Euro angehoben werden. So würden Amtsgerichte künftig mehr Verfahren bekommen, für die bislang die Landgerichte zuständig sind.
Bundesweit gibt es demnach mehr als 600 Amtsgerichte. Sie befassen sich unter anderem mit Fragen des Miet-, Kauf- oder Nachbarrechts. Die Zahl der neu eingegangenen Zivilverfahren ist dort in den vergangenen Jahren deutlich gesunken, wie aus Daten des Statistischen Bundesamts hervorgeht: nämlich von gut 1,26 Millionen im Jahr 2007 auf knapp 773.400 im Jahr 2023.
Vorherige Anpassung vor rund 30 Jahren

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Das letzte Mal wurde die Streitwertgrenze demnach vor rund 30 Jahren angehoben. Heute sei sie nicht mehr zeitgemäß, so Weidinger. Mit dem Entwurf zur Gesetzesänderung ist die Bundesregierung einer Empfehlung der Justizministerkonferenz gefolgt.