Stephan B. Halle-Attentäter nimmt zwei Geiseln, um aus Gefängnis zu entkommen

Magdeburg: Stephan B. sitzt im Landgericht. Der Attentäter hatte am 9. Oktober 2019 am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur versucht, in der Synagoge in Halle ein Blutbad anzurichten.
Magdeburg: Stephan B. sitzt im Landgericht. Der Attentäter hatte am 9. Oktober 2019 am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur versucht, in der Synagoge in Halle ein Blutbad anzurichten.
© Hendrik Schmidt / DPA
Sehen Sie im Video: Attentäter von Halle nimmt Geiseln in JVA Burg.




Der Attentäter von Halle, Stephan B., hat am Montagabend zwei Bedienstete in der Justizvollzugsanstalt Burg bei Magdeburg als Geiseln genommen. Im Anschluss gelang es Einsatzkräften jedoch, die Geiseln zu befreien. Der Geiselnehmer wurde dabei verletzt. Franziska Weidinger (CDU), Justizministerin Sachsen-Anhalt: "Der Strafgefangene hat zeitweise insgesamt zwei Justizvollzugsbedienstete in seine Gewalt gebracht, um so unter Androhung des Gebrauchs eines noch näher zu untersuchenden Tatmittels das Anstaltsgelände verlassen zu wollen." Es war nicht der erste Zwischenfall während der Inhaftierung. 2020 kam es bereits zu einem Fluchtversuch, bei dem der Gefangene während eines Hofgangs über einen fast dreieinhalb Meter hohen Zaun geklettert war. Der 30-jährige Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 versucht, an Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag, mit Waffengewalt eine Synagoge in Halle zu stürmen. Er warf dabei zudem Brand- und Sprengsätze und schoss auf die Eingangstür. Allerdings gelangte er nicht auf das Gelände der Synagoge. Später erschoss er eine 40-jährige Passantin sowie in einem nahe gelegenen Döner-Imbiss einen 20-Jährigen. Der Täter wurde 2020 zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Die Richter hatten ihn des zweifachen Mordes und des versuchten Mordes in weiteren Fällen schuldig gesprochen. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit so gut wie ausgeschlossen.
In der JVA Burg bei Magdeburg wollte Halle-Attentäter Stephan B. sich mit Geiseln den Weg in die Freiheit bahnen. Es war nicht der erste Zwischenfall während der Inhaftierung.

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