Das sächsische Regierungskabinett will die Förderbedingungen für Projekte zur Alphabetisierung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben verbessern. Wie das Staatsministerium für Kultus in Dresden mitteilte, sollen künftig statt einer Personalkostenpauschale für Kursangebote auch konkrete Stellen finanziell gefördert werden können.
Es gebe Fallkonstellationen, in denen diese Art der Förderung "für alle Beteiligten unbürokratischer ist", sagte Tilo Schumann, Sprecher des Kultusministeriums. Sogenannte "Schülercamps" sollen künftig großzügiger gefördert werden, indem die erforderliche Teilnehmerquote abgesenkt wird. Als "erfolgreiche Durchführung" gilt demnach künftig ein Kurs etwa bereits dann, wenn 60 Prozent der Projekttage tatsächlich umgesetzt worden sind (vormals 80 Prozent). Das finanzielle Risiko für die Träger - etwa wenn Teilnehmende aufgrund von Krankheit abbrechen müssen - solle so sinken.
Die Änderungen der Förderrichtlinie "Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021-2027" werden auf Grundlage einer externen Evaluation vorgenommen, wie es weiter heißt. Derzeit stehen für die Förderung insgesamt 133,9 Millionen Euro zur Verfügung - 81,2 Millionen Euro davon aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. 52,7 Millionen Euro stelle der Freistaat Sachsen zur Kofinanzierung bereit.