Sachsens Justizministerin Constanze Geiert spricht sich für eine Verschärfung des Jugendstrafrechts aus. "Nach geltendem Recht können Jugendliche zu höchstens zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden", sagte die CDU-Politikerin der "Leipziger Volkszeitung" und der "Sächsischen Zeitung" (Montagausgabe). "In Fällen von Mord, Totschlag und schweren Gewalttaten sollte diese Grenze auf 15 Jahre hochgesetzt werden."
Es gelte auch die Perspektive von Opfern und deren Angehörigen zu berücksichtigen. "Wenn ein 17-Jähriger einen Mord begeht, hat das Opfer sein Leben für immer verloren, der 17-Jährige hat aber sein Leben noch vor sich", sagte Geiert.
Das Jugendstrafrecht gilt in Deutschland zwingend für Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren - und kann auch für bis 21-Jährige angewandt werden. Änderungen müssen auf Bundesebene erfolgen.