Die Organspende sollte nach dem Willen der Thüringer Landesregierung der Normalfall sein - wenn man nicht zu Lebzeiten widerspricht. Für eine entsprechende Widerspruchslösung setzt sich der Freistaat gemeinsam mit sieben weiteren Bundesländern im Bundesrat am Freitag ein, wie das Gesundheitsministerium mitteilte. Bislang muss man der Entnahme von Organen nach dem Tod vorher ausdrücklich zustimmen.
"Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum wir Menschen auf Wartelisten sterben lassen, nur weil wir uns nicht zur Widerspruchslösung entscheiden können", sagte Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD). Sie sei überzeugt, dass durch eine Widerspruchslösung zahlreiche Leben gerettet werden könnten.
Bundestagswahl hat Prozess verzögert
Der Bundesrat hatte vergangenes Jahr bereits für eine solche Lösung votiert und sie dem Bundestag vorgelegt. Allerdings kam dann die vorgezogene Bundestagswahl dazwischen. Nun muss die Länderkammer erneut abstimmen.
Ähnliche Regeln gibt es in etlichen anderen europäischen Ländern. Laut Zahlen des Bundesrats hatten etwa im Jahr 2023 8.385 Patientinnen und Patienten auf ein Organ gewartet - gespendet worden seien jedoch nur 2.877 Organe von 965 Menschen.