Gerichtsverhandlung
Nach "Wahnsinnstat" Unterbringung angeordnet

Nach einer lebensgefährlichen Messerattacke auf einen Archivmitarbeiter in Apolda mit einem Messer soll ein psychisch kranker Ma
Nach einer lebensgefährlichen Messerattacke auf einen Archivmitarbeiter in Apolda mit einem Messer soll ein psychisch kranker Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. (Archivbild) Foto
© Sebastian Münster/dpa
Auf dem täglichen Weg zur Arbeit kam plötzlich der Angriff: Wie ein Behördenmitarbeiter in Apolda nur knapp dem Tod entkam – und welche Rolle die psychische Erkrankung des Angreifers spielte.

Nach einem lebensgefährlichen Messerangriff auf einen Behördenmitarbeiter in Apolda soll der Beschuldigte dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Das Landgericht Erfurt sprach ein entsprechendes Urteil. 

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 22-Jährige im Juni 2025 vor einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Apolda einen Mitarbeiter des dort nahegelegenen Kreisarchivs mit einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte habe in Tötungsabsicht und heimtückisch gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter Markus von Hagen. Der aus der Türkei stammende Mann sei aber aufgrund einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig gewesen. Die Tat sei in rechtlicher Hinsicht als versuchter Mord in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung zu werten.

Vorsitzender Richter: eine "Wahnsinnstat"

Es handle sich um eine "Wahnsinnstat, um die Tat eines psychisch kranken Menschen", so von Hagen in der Urteilsbegründung. Das Opfer habe das Pech gehabt, zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein. Der Archivmitarbeiter sei als harmloser Bürger morgens zur Arbeit gegangen und dann unvermittelt, ohne Grund und ohne dass er damit hätte rechnen können, niedergestochen worden. Seine körperlichen Verletzungen konnten inzwischen verheilen, an die Tat selbst könne er sich wegen Amnesie nicht erinnern.

Nur mit viel Glück und durch das Eingreifen anderer habe der Mann den Angriff überlebt, so von Hagen. Die Tat lasse einen erschüttert und völlig ratlos zurück und sei nur durch die Erkrankung des Angreifers zu erklären. Unbehandelt sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte weiter ähnliche Taten begehe. Die Unterbringung sei zum Schutz der Allgemeinheit geboten.

Beschuldigter sah sich im Prozess nicht als psychisch krank

Der aus der Türkei stammende Mann hätte laut Gericht seit März 2024 Deutschland verlassen müssen, sein Asylantrag sei abgelehnt worden. Möglicherweise habe sich die drohende Abschiebung auf seinen psychischen Zustand ausgewirkt, führte von Hagen aus. Es gebe keine Hinweise, dass der Mann vorher psychisch auffällig gewesen sei.

Der Beschuldigte hatte die Tat zwar eingeräumt, aber seine psychische Erkrankung in Abrede gestellt. Unter anderem hatten Fachärzte aber eine paranoide Schizophrenie bei dem Mann diagnostiziert. Der Mann hatte Zeugen gegenüber angegeben, Stimmen zu hören. Im Prozess leugnete er dies.

Auch Staatsanwaltschaft, Verteidiger und die Vertreterin des Opfers, das den Prozess als Nebenkläger verfolgte, hatten auf Unterbringung plädiert. Während der Staatsanwalt und die Nebenklägervertreterin die Tat rechtlich als versuchten Mord gewertet wissen wollten, sah der Verteidiger eine schwere Körperverletzung.

dpa