Vorwurf Volksverhetzung
Weiterhin kein Termin für Höcke-Prozess am Landgericht

Im Verfahren gegen Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gibt es wei
Im Verfahren gegen Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gibt es weiterhin keinen Termin für eine Hauptverhandlung. (Archivbild) Foto
© Martin Schutt/dpa
Vor mehr als zwei Jahren ließ das Landgericht Mühlhausen Anklage gegen AfD-Rechtsaußen Björn Höcke zu. Doch einen Termin für eine Hauptverhandlung gibt es noch nicht.

Im Verfahren gegen Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gibt es weiter keinen Termin für eine Hauptverhandlung. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft hätten Beweisanträge gestellt, über die die Kammer noch befinden müsse, teilte ein Sprecher des Landgerichts Mühlhausen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. "Darüber hinaus sind weitere prozessuale Fragen zu klären", hieß es. 

Höcke wird wegen eines Posts bei Telegram aus dem Jahr 2022 Volksverhetzung vorgeworfen. In dem Beitrag ging es damals um eine Gewalttat in Ludwigshafen. Im Februar 2024, also vor etwa zwei Jahren, war bekanntgeworden, dass das Landgericht Mühlhausen die Anklage dazu zugelassen hat. In der inzwischen neuen Wahlperiode wurde die Immunität von Höcke wegen der Sache erneut aufgehoben.

Höcke ist bereits zweimal rechtskräftig verurteilt worden. Das Landgericht Halle hatte im Mai und Juli 2024 jeweils Geldstrafen gegen ihn verhängt, weil er die SA-Parole "Alles für Deutschland" bei Veranstaltungen genutzt hatte. Höcke, der vor seiner politischen Karriere Geschichtslehrer war, legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof bestätigte im Jahr 2025 die zwei Verurteilungen.

dpa