Humor
Schnauze! Wir brauchen dringend ein knallhartes Sauna-Gesetz

Sauna: Frau lacht auf einer Sauna-Liege
Tja, gute Frau, leider Hausverbot! § 5 des Sauna-Gesetzes klärt eindeutig, dass beim Schwitzen auch das Lachen zu unterlassen ist
© Westend61 / Getty Images
Winter! Herrlich, jetzt in der Sauna zu entspannen. Geht nur leider nicht. Wegen der Menschen und ihrer verdammten Geräusche. Höchste Zeit für drakonische Sauna-Vorschriften.

Angeblich erledigen Finnen ihr Geschäft in der Sauna. Also nicht ihr Geschäft, hoffentlich. Geschäfte. Es heißt immer, der Finne lade Firmenpartner zum Schwitzen in die Sauna ein. Der Finne rede und trinke in der Sauna. Ich persönlich finne das schlimm. Ich will in der Sauna nichts als Wärme und Stille. 

Stille. 
S - t - i - l - l - e!
Offenbar bin ich der einzige Mensch, der das so sieht.

Neulich in der "Festland"-Sauna in Hamburg: Draußen minus fünf Grad, drinnen plus fünfundneunzig. Theoretisch das Paradies. Praktisch die Hölle. Es ist voll. Viele Mitschwitzer bemühen sich darum, leise zu sein. Es gibt nichts Schlimmeres als Menschen, die leise sein wollen.

Typischer Hamburger Saunadialog, Frau versucht zu flüstern, Mann eher nicht:

"Sssswwwtsssts? Asfssssddaasbagsgssf!"
"Mit wem?"
"Asfssssddaasbagsgssf!"
"Ach, echt?"
"Simmsssssfffdddlllwsdhddfsscchh!"
"Wie krass is das denn?!"
"Stmmmmtabssssst!"
 

Die Sauna ist keine Partyzone

Hätte ich in Deutschland, in Hamburg oder wenigstens in einer einzigen Hamburger Sauna was zu sagen, würde da spätestens ab morgen ein anderer heißer Wind wehen. Ich würde Sauna-Vorschriften erlassen, bis der Bäderarzt kommt. Ergebnis wäre ein knallhartes Sauna-Gesetz – statt dieser  wischiwaschi "Gebote", an die sich eh kein Mensch hält. 

Verstöße wären keine Ordnungswidrigkeiten, sondern Straftaten. Straftaten, die mit Kalttauchbecken nicht unter fünf Minuten geahndet würden. Bei schlimmeren Vergehen erfolgte sofortiger Ausschluss aus der Schwitzgemeinschaft, Hausverbot und Entzug der Rabattkarte auf Lebenszeit. 

Aber niemand kümmert sich. Wo selbst die AfD nichts fordert, muss ich wohl selbst aktiv werden. Wohl an! Hier nun also mein 

Neues Hamburger Sauna-Gesetz, ab sofort bundesweit gültig
 

  • § 1: In der Sauna ist die Klappe zu halten.
  • § 2: In der Sauna darf auch nicht geflüstert werden. Flüstern ist genauso nervtötend wie reden. Nur unverständlicher.
  • § 3: Wer sich unterhalten will, verabrede sich in einer Kneipe.
  • § 4: Wer sich mit nackten Leuten unterhalten will, verabrede sich im Swingerclub.
  • § 5: Wer lachen, kichern, giggeln will, gehe zu Torsten Sträter.
  • § 6: Neben dem Lachen sind auch andere Gefühlsäußerungen in der Sauna zu unterlassen. Dazu zählt insbesondere das Seufzen oder Keuchen.
  • § 7: Der Ruheraum heißt Ruheraum, weil da Ruhe herrscht.
  • § 8: Der Ruheraum ist folgerichtig ein Ort des Schweigens.
  • § 9: Der Ruheraum ist keineswegs ein Ort des Flüsterns, siehe § 2.
  • § 10: Im Ruheraum stellt keine Ruhe her, wer bescheuerte Plastikverpackungen mit mitgebrachtem Salat bereitstellt, öffnet oder schließt.
  • § 11: Im Ruheraum stellt keine Ruhe her, wer selbstvergessen Pistazien oder Gummibärchen oder andere Zumutungen aus Knisterverpackungen hervorpopelt.
  • § 12: Im Ruheraum stellt keine Ruhe her, wer irgendwas aus einer Ikea-Tasche kramt.
  • § 13: Im Ruheraum ist das Zermahlen von Speisen mittels Ober- und Unterkiefer zu unterlassen. Dies gilt insbesondere für Erdbeeren oder anderes Obst, dessen Zermußung mit knackenden Lauten verbunden ist.
  • § 14: Im Ruheraum dürfen auch andere Speisen nur dann verzehrt werden, wenn Bereitstellung, Verzehr und Verdauung der Speisen ohne Gefummel, Gefriemel, Geploppe, Gegrummel oder Geraschel erfolgt.
  • § 15: Im Ruheraum darf nicht mit hörbarem Schluckgeräusch getrunken werden, schon gar nicht, wenn die unter Kohlensäuredruck stehende Flasche erst mühsam aus einer Ikea-Tasche hervorgekramt wird, siehe § 12.
  • § 16 Im Ruheraum darf gelesen, nicht jedoch geräuschvoll umgeblättert werden.
  • § 17 Im Ruheraum ist lautes Ein- oder Ausatmen zu unterlassen.
  • § 18 Im Ruheraum sind Schnarcher zunächst durch Anstupsen und stummen Blickkontakt zu verwarnen, bei wiederholter Auffälligkeit jedoch direkt ins Kalttauchbecken zu verbringen.
  • § 19 Zwischen Ruheraum und Saunaraum darf sich kurz mittels Zeichensprache über den weiteren Verlauf des Saunabesuchs verständigt werden.
  • § 20 Nach dem Verlassen des Saunagebäudes ist das Schweigen noch eine Weile beizubehalten, um den Urheber dieses Gesetzes nicht unnötig zu reizen.

Alles klar? Danke. Und jetzt: Ruhe bitte.