Entwurf der Bundesregierung "Als ob tausende Feuerwerkskörper auf einmal explodieren": Was das neue Gesetz für trans* Jugendliche bedeutet

  • von Christopher Ferner
Coley
Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Koalition soll Jugendlichen wie Coley den Wechsel des Geschlechtseintrages vereinfachen
© Privat
Trans* Menschen sollen bald schnell und unbürokratisch ihren Geschlechtseintrag ändern lassen können – schon ab 14 Jahren. Hier erzählen drei Jugendliche, was ihnen das Selbstbestimmungsgesetz bedeutet.

Sobald sie das Licht der Welt erblicken, bekommen Babys ein biologisches Geschlecht zugewiesen. Es entscheidet über den Geschlechtseintrag im Geburtenregister. Dafür gibt es die Kategorien "männlich" und "weiblich"; bei intergeschlechtlichen Kindern ist zudem ein offener Geschlechtseintrag oder die Angabe "divers" möglich. Darüber hinaus entscheidet das biologische Geschlecht in der Regel auch über den Vornamen. Denn diese sind – in den meisten Fällen – geschlechtlich codiert. 

Worüber das biologische Geschlecht jedoch nicht zwingend entscheidet, ist die Geschlechtsidentität einer Person. Trans* Menschen identifizieren sich nicht mit dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Deshalb wirkt der zugeschriebene Vorname für sie oftmals wie ein Stigma. Eine 2018  im "Journal of Adolescent Health" veröffentlichte Studie hat ergeben, dass sich die psychische Gesundheit von trans* Jugendlichen erheblich verbessert, wenn ihr selbstgewählter Name respektiert wird.

Den Vornamen ändern zu lassen, ist für Betroffene also mitnichten eine Frage der Ästhetik. Viele trans* Personen sehen darin einen Akt der Selbstbestimmung, um die Fremdbestimmung ihres Geschlechts abzustreifen. Zudem wird durch den selbst gewählten Namen auch die Geschlechtsidentität nach Außen ausgedrückt.