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Ab morgen Kostenlose Corona-Schnelltests werden wiedereingeführt

Eine Mitarbeiterin einer Coronavirus-Teststation hält ein Teststäbchen bereit
Seit dem 11. Oktober 2021 sind Corona-Schnelltests nicht mehr kostenlos. Das soll sich ab morgen wieder ändern. (Symbolbild)
© Julian Stratenschulte / Picture Alliance
Seit Oktober sind Corona-Tests in Deutschland nicht mehr kostenfrei. Nun plant Gesundheitsminister Jens Spahn das wieder zu ändern – und das schon ab morgen.

Ab Samstag, den 13. November 2021, sollen Corona-Tests in Deutschland wieder kostenlos zur Verfügung stehen. Das legt eine Verordnung des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) fest, die am Freitag verkündet wurde. Der Bund führt damit das vor rund einem Monat stark eingeschränkte Angebot der "Bürgertests" wieder auf breiter Front ein. Damit haben alle mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Schnelltest durch geschultes Personal - auch unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Bescheinigungen können auch als Nachweis bei Zugangsregeln dienen.

Nach einem Beschluss von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten war das vom Bund seit März finanzierte Angebot der "Bürgertests" zum 11. Oktober weitgehend ausgelaufen. Damals hieß es zur Begründung, dass eine dauerhafte Übernahme der Kosten durch die Steuerzahler wegen verfügbarer Impfungen enden solle. Nun können angesichts stark steigender Infektionszahlen bestehende Teststellen die Arbeit fortsetzen. Die Länder können zudem weitere Testzentren beauftragen, wie das Ministerium erklärte. 

Auch Geimpfte könnten "eine Gefährdung darstellen"

Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Personen aufgrund finanzieller Erwägungen auf Tests verzichten. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund relevant, dass auch geimpfte Personen sich mit dem Coronavirus infizieren könnten und damit eine Gefährdung insbesondere für vulnerable Personengruppen darstellen.

Hund erschnüffelt Corona-Infektion in Hannover (Symbolbild von Spürhund)

Krankenhäuser müssen mehr Daten erfassen

Darüber hinaus sieht die Verordnung vor, Kliniken künftig dazu zu verpflichten, täglich ihre Kapazität an Intensivbetten sowie die Zahl ihrer Corona-Patienten, differenziert nach Erwachsenen und Kindern, auszuweisen. Zudem sollen die Krankenhäuser den Impfstatus ihrer Patienten sowie die Zahl von Schwangeren in intensivmedizinischer Behandlung angeben müssen.

jha DPA

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