Ein Laser ist nichts anderes als gebündeltes Licht. Dieses Lichtschwert setzen Ärzte zu ganz verschiedenen Zwecken ein: Laserstrahlen können Gewebe so stark aufheizen, dass es abstirbt - bei Hautkrankheiten oder Besenreiser-Krampfadern ein erwünschter Effekt. Der Laser eignet sich ebenfalls, um bestimmte Vorstufen von Hautkrebs oder Vorstufen davon zu behandeln.
Auch in der Schönheitsmedizin nutzen Ärzte gebündeltes Licht: Sie können zum Beispiel unschöne, sichtbare Äderchen im Gesicht verschwinden lassen, Narben verschönern, Falten glätten, unerwünschte Haare für immer entfernen oder Besenreiser auslöschen. Für sichtbare Erfolge sind jedoch oft mehrere Behandlungen nötig. Und bis das Ergebnis zu sehen ist, können Monate vergehen.
Laser produzieren sehr energiereiches Licht. Je nach Wellenlänge des Lichts trifft der Hauptteil der Energie die Haut oder tiefliegende Schichten des Körpers. Manche Laser können zum Beispiel die Oberfläche der Haut Schicht um Schicht abtragen, andere erreichen tiefer gelegene Blutgefäße.
Das Körpergewebe nimmt die Strahlung auf, aber unterschiedlich: Das Wasser in den Zellen reagiert auf die Energie anders als der rote Blutfarbstoff, dieser anders als das Hautpigment Melanin. Diese Unterschiede nutzt der Arzt aus - so kann er Teile der Haut ganz gezielt verschmurgeln. Gewebe, das sich nicht erwärmt, bleibt verschont.
Meist müssen Sie Laserbehandlungen selbst zahlen. Nur wenn der Laser medizinisch notwendig ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten. Wird die Methode genutzt, um starke Entstellungen zu korrigieren, zahlen die Krankenkassen im Einzelfall. Diese Kostenerstattung müssen Sie beantragen.