Ob es sinnvoll ist, sei dahingestellt – aber wer sich trotz Krankschreibung fit fühlt und aus freien Stücken arbeiten gehen möchte, darf dies grundsätzlich tun. Denn eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot, sondern lediglich eine ärztliche Prognose, wie lange der Arbeitnehmer nicht arbeitsfähig ist. Und weil ein Arzt kein Hellseher ist, kann es durchaus passieren, dass der Kranke schon vor Ablauf der Krankschreibung wieder genesen ist. Ein ärztliches Attest darüber, gewissermaßen eine "Gesundschreibung", gibt es nicht.
Wer vorzeitig wieder am Arbeitsplatz erscheint, egal ob mit voller oder reduzierter Stundenzahl, genießt auch den vollen Unfall- und Krankenversicherungsschutz. Sollte der Arbeitnehmer feststellen, dass er sich überschätzt hat, kann er auch wieder nach Hause gehen - die Krankschreibung ist weiterhin gültig.
Arbeitgeber in der Verantwortung
Allerdings kann der Arbeitgeber Schwierigkeiten bekommen. Er hat eine gesetzliche Fürsorgepflicht: Hat er den Eindruck, dass der arbeitsbereite, aber offiziell Kranke sich oder andere gefährdet - weil er seine Kollegen anstecken könnte oder Maschinen bedient, ohne sich voll konzentrieren zu können -, muss er ihm ausdrücklich verbieten zu arbeiten und nach Hause schicken. Tut er das nicht, und es kommt zu einem Unfall, haftet der Arbeitgeber mit.
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