Im Streit um die cholesterinsenkende Margarine "Becel pro.activ" des Herstellers Unilever hat die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch erneut eine Niederlage erlitten. Äußerungen eines Wissenschaftlers über die Margarine, die der Lebensmittelkonzern verbreitet hatte, seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, urteilte das Hanseatische Oberlandesgerichts (OLG). Konkret ging es um die Formulierung, dass es "aus wissenschaftlicher Sicht ... keinen Hinweis" auf Nebenwirkungen der Margarine gebe. Das Unternehmen darf diese Aussage daher weiterhin verwenden.
Foodwatch warf dem Hersteller vor, Nebenwirkungen der mit Pflanzensterinen angereicherten Margarine zu verschleiern und wollte ihm die umstrittenen Angaben zu seinem Produkt untersagen lassen. Es spreche vieles dafür, vor dem Bundesgerichtshof in
Revision zu gehen, kündigten Vertreter der Organisation an.
Das Gezerre um die Margarine geht weiter
Im Vorfeld der Urteilsverkündung hatte die Verbraucherorganisation Foodwatch bereits die EU-Kommission eingeschaltet. Dort sei der Antrag gestellt worden, dem Produkt die Zulassung als Lebensmittel zu entziehen, teilte Foodwatch mit. Die Organisation führte zur Begründung mehrere Studien an, wonach Produkte wie Becel pro.activ bestimmte Nebenwirkungen, etwa Ablagerungen in den Gefäßen, hervorrufen könnten.
Unilever sprach von einer "PR-Nebelkerze". Foodwatch ignoriere "erneut absichtlich" den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Diskussion. Das Unternehmen führte in einer Stellungnahme seinerseits Studien an, wonach Produkte wie Becel pro.activ "sicher" seien, den Cholesterinspiegel tatsächlich senkten und damit einen Beitrag leisten könnten, "einen Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu reduzieren".
Der Margarine Becel pro.activ sind bestimmte Pflanzenstoffe, sogenannte Sterine, zugesetzt, um eine cholesterinsenkende Wirkung zu erzielen. Neben Foodwatch ist das Produkt auch dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Dorn im Auge. Auf eine Klage des vzbv hin stufte das Landgericht Hamburg im April eine Werbeanzeige von Unilever für das Produkt als unzulässig ein. Der Konzern kündigte umgehend Berufung an.