Dem niederländischen ESC-Act Joost Klein droht nach seiner Diaqualifikation beim Eurovision Song Contest ein rechtliches Nachspiel. Schwedische Medien berichten, dass er wegen Bedrohung angeklagt werden könnte. Die polizeilichen Ermittlungen seien weitgehend abgeschlossen.
Als nächstes ist die Staatsanwaltschaft am Zug. Sie muss prüfen, ob der Fall vor Gericht kommt. Die Polizei hat ihn der Staatsanwaltschaft noch nicht übergeben, berichtet der Sender SVT. Allerdings steht bereits ein vorläufiger Prozesstermin fest, so die Zeitung "Sydsvenskan".
Ermittler rechnen im Juni mit Anklage gegen Joost Klein
Klein wird verdächtigt, nach dem Halbfinale am Donnerstagabend eine Mitarbeiterin des Produktionsteams bedroht zu haben. Deshalb wurde er angezeigt und vom ESC-Finale am Samstag ausgeschlossen. Sollte er verurteilt werden, droht ihm laut "Dagens Nyheter" eine Geldstrafe.
Der Fall wird im Rahmen der "beschleunigten Strafverfolgung" behandelt. Das bedeutet, dass die Polizei sofort ermittelt und dem Verdächtigen eine Frist setzt, um die Akten einzusehen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Die Behörden teilen dem Beschuldigten auch einen vorläufigen Gerichtstermin mit.
Die Ermittler gehen davon aus, den Fall im Juni an die Staatsanwaltschaft übergeben zu können. "Für diese Art von Delikten haben wir eine Bearbeitungszeit von zwei bis sechs Wochen", sagte Emil Andersson, leitender Ermittler in Malmö, zu SVT. Man habe sich für eine beschleunigte Strafverfolgung entschieden, da die Beweislage gut sei und es sich nicht um ein schwerwiegenderes Vergehen handle. "Wir rechnen damit, dass es wahrscheinlich zu einer Anklage kommen wird", fügte er hinzu.

Bericht: Joost Klein geständig
Joost Klein wurde nicht festgenommen und soll Schweden bereits am Sonntag verlassen haben. "Es spielt keine Rolle, ob die Person noch im Land ist, wir können den Fall trotzdem weiterverfolgen", sagte Emil Andersson "Aftonbladet". Laut einem Bericht der Zeitung hat sich der 26-jährige Klein geständig gezeigt. Er habe sich sehr über die Kameraleute geärgert und sie gebeten, mit dem Filmen aufzuhören. Klein sagte demnach, einige der Kameraleute seien sehr unhöflich geworden. Er sei wütend geworden, habe seinen Arm zu einer geballten Faust erhoben und sei auf einen der Kameraleute losgegangen. Er habe jedoch niemanden geschlagen.
Es gab allerdings unterschiedliche Darstellungen des Vorfalls. Die niederländische Delegation behauptete, Klein habe "eine bedrohliche Bewegung in Richtung der Kamera" gemacht. Andere hingegen hätten Kleins Verhalten als beleidigend und aggressiv empfunden, so "Aftonbladet" weiter. Der Zeitung zufolge soll er auch eine Kamera beschädigt haben. Die betroffene Mitarbeiterin sei nach dem Vorfall erschüttert gewesen und habe Unterstützung erhalten.