Darf jemand die Castingshow "Deutschland sucht den Superstar" gewinnen, der wegen Betrugs vor Gericht steht? Eigentlich eine absurde Frage: Es handelt sich ja schließlich um einen Gesangswettbewerb. Da wird der beste Sänger gesucht - und nicht der beste Mensch.
Noch absurder erscheint die Frage in Anbetracht der Tatsache, dass die Vorwürfe gegen Severino Seeger schon seit Langem bekannt sind: Bereits im Januar berichtete die "Bild"-Zeitung über den bevorstehenden Prozess. Spätestens da war klar, dass einer der möglichen "DSDS"-Gewinner im Verdacht steht, ein Straftäter zu sein.
"Für uns gilt die Unschuldsvermutung"
RTL hat in diesem Fall von Anfang an eine klare Linie gefahren: "Zu laufenden Verfahren äußern wir uns grundsätzlich nicht. Für uns gilt zunächst die Unschuldsvermutung." Erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung stelle sich die Frage, ob Seeger weiter an der Castingshow teilnehmen könne. Da der für Februar terminierte Prozess jedoch aufgrund einer Erkrankung des Richters auf Juni verschoben werden musste, gab es bis zum DSDS-Finale keinen Grund, Seeger von der Sendung auszuschließen.
Eine Linie, die auch Chef-Juror Dieter Bohlen vertrat: "Ich weiß nicht, was an den Vorwürfen dran ist und halte mich an die Unschuldsvermutung", sagte der Pop-Produzent im Februar der "Bild"-Zeitung. Eine Aussage, von der Bohlen nun offenbar nichts mehr wissen will. Der gleichen Zeitung sagte er: "Ich bin maßlos enttäuscht. Für ein solches Vergehen gibt es keine Entschuldigung." Er könne nur hoffen, dass Seeger den Schaden schnell wiedergutmacht.
Prozessbeginn am 2. Juni
Genau das hat der Gewinner der Show offenbar vor: Mit seiner Siegprämie will er die Betrugsopfer entschädigen. 500.000 Euro hat er für seinen ersten Platz bei DSDS bekommen, um 104.344 Euro hat er mehrere Rentner geprellt. Vor einer Strafverfolgung schützt ihn das aber nicht. Der Prozess beginnt am 2. Juni.
Solange darf er weitersingen. Auch für RTL: Severino Seeger wird am Freitag bei "Let's Dance" seine neue Single "Love Me Like This" vorstellen.