Gericht: Netzwerk Campact darf Molkereiunternehmer Müller AfD-Unterstützer nennen
Das Kampagnennetzwerk Campact hat sich in einem Rechtsstreit gegen den Molkereiunternehmer Theo Müller durchgesetzt und darf diesen auf Plakaten als Unterstützer der AfD bezeichnen. Das entschied das Landgericht Hamburg, wie aus einem der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag vorliegenden Beschluss hervorgeht. Es handelt demnach um eine zulässige Meinungsäußerung, die Müller nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Er hat keinen Anspruch auf eine einstweilige Verfügung, der entsprechende Eilantrag wurde abgewiesen.