Tierschutzmängel auf Gnadenhof: Gericht bestätigt Abbau von Tierbestand
Ein von Behörden in Rheinland-Pfalz wegen Tierschutzmängeln angeordneter drastischer Abbau des Tierbestands auf einem Gnadenhof für Hunde ist rechtens. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies mit einem am Montag veröffentlichten Urteil eine Klage der Betreiberin zurück. (3 K 498/25.KO)