"Big Brother"-Gewinner Sascha Sirtl Und - schwupps - war die Million weg

Die Teilnahme an der TV-Show "Big Brother" ist kein Spiel, sondern harte Arbeit. Was Zuschauer schon immer ahnten, hat nun der Bundesfinanzhof bestätigt. Für Sascha Sirtl, den Gewinner der Show von 2005, hat das Urteil schwere Folgen.

Nachdem der Bundesfinanzhof entschieden hat, dass der "Big Brother"-Gewinn versteuert werden muss, steht Sascha Sirtl, 34, ein früherer Gewinner der TV-Container-Show, vor der Pleite. "Ich soll über 700.000 Euro berappen. Ich bin ruiniert", sagte er der "Bild"-Zeitung vom Freitag. Sirtl gewann im Jahr 2005 bei RTL II eine Million Euro. "Ich habe nur gedacht: Mann, jetzt bist du reich." Er habe seiner Mutter ein Haus für 300.000 Euro gebaut, einen Geländewagen in bar gekauft, eine Wohnung in Italien gemietet und Freunden Geld geliehen. Die Hälfte des Geldes habe er beiseitegelegt. "Jetzt verliere ich alles. Mein Haus, einfach alles. Und dann sind die Steuerschulden immer noch nicht bezahlt." Sirtl klagte: "Mein Leben ist zerstört. Dabei habe ich gar nichts verprasst."

Der Bundesfinanzhof hat am Mittwoch entschieden, dass die Teilnahme an der Fernsehshow "Big Brother" Arbeit ist (Aktenzeichen IX R 6/10). Die Begründung: "Der Kläger schuldete - wie alle anderen Kandidaten auch - dem BB-Veranstalter seine ständige Anwesenheit im BB-Haus; er musste sich während seines Aufenthalts ununterbrochen filmen und belauschen lassen und nach Auswahl an Wettbewerben mit anderen Kandidaten teilnehmen."

Der feine Unterschied zu "Wer wird Millionär?"

Das Preisgeld muss daher als Einkommen versteuert werden. Dagegen zählen zum Beispiel Lottogewinne nicht zu Einkünften im Sinne des Einkommensteuerrechts, sie müssen also nicht versteuert werden. Das Gleiche gilt für Gewinne bei Quizshows wie "Wer wird Millionär?". Das Urteil dürfte nach Einschätzung von Sirtls Anwalt Burkhard Binnewies auch für andere Fernsehformate Folgen haben. "Der Zeitfaktor ist entscheidend, wenn da jemand mit gewisser Dauer eingebunden ist", erläuterte er. Die entscheidende Frage ist also: Wann wird ein Spiel so professionell, dass es zu einem Arbeitsverhältnis wird?

Das Urteil könnte also weitreichende Folgen für Produktionsfirmen und Fernsehsender haben. Möglicherweise müssen auch Sieger von Castingshows wie "Deutschland sucht den Superstar", "Das Supertalent" oder "Germany's next Topmodel" ihre Gewinne als Einkommen versteuern. Binnewies prophezeite bereits im März: "Das wird die ganze Branche verändern."

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