Alfons Schuhbeck Drei Jahre und zwei Monate Haft für Starkoch

Star-Koch Alfons Schuhbeck steht vor Prozessbeginn als Angeklagter im Gerichtssaal im Landgericht München I
Alfons Schuhbeck, Koch und Unternehmer, steht vor Prozessbeginn als Angeklagter im Gerichtssaal im Landgericht München I. 
© Matthias Balk / DPA
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STORY: Der Gastronom Alfons Schuhbeck ist zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Die Wirtschaftskammer des Münchner Landgerichts sah den Vorwurf der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe als erwiesen an. Anne Leiding, Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft, kommentierte die noch höhere Strafforderung der Anklage am Donnerstag so: "Beim Angeklagten Schuhbeck hat die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren, sechs Monaten beantragt, weil wir davon ausgegangen sind, dass es doch eine erhebliche kriminelle Energie ist. Es sind viele Taten über einen langen Zeitraum hinweg. Es ist auch ein bisschen eine Abweichung zu dem, was wir einen normalen Gastro-Fall nennen würden. In diesem Fall ist ja ein extra Tool sozusagen, ja, programmiert worden, um diese Entnahmen zu verschleiern. Da gehen wir schon von einer erheblichen kriminellen Energie aus." Gerichtssprecher Florian Gliwitzky erläuterte die Gründe mit Blick auf die Strafbemessung für den 73-jährigen Fernsehkoch. "Zugunsten des Angeklagten hat das Gericht das hohe Alter gewertet. Erfahrungsgemäß sind ältere Menschen haftempfindlicher. Die Bedingungen im Gefängnis sind natürlich belastend. Belastend war nach den Feststellungen des Gerichts auch natürlich die öffentliche Aufmerksamkeit und natürlich auch das gesamte Ergebnis dieser Straftat, dass jetzt natürlich auch, wie sich der Angeklagte ausgedrückt hat, er wirtschaftlich am Ende ist." Und auch Schuhbecks Verteidiger Markus Gotzens äußerte sich zum Ausgang des seit Anfang Oktober laufenden Prozesses. "Wie Sie heute gesehen haben, hat unser Mandant, Herr Alfons Schuhbeck, für die zum Teil lange zurückliegenden Taten die Verantwortung übernommen. Er bedauert das Geschehene natürlich sehr. Wir werden jetzt mit unserem Mandanten in Ruhe über das Urteil beraten und dann entscheiden, wie es weitergeht." Schuhbeck hat laut Gericht mehrere Jahre ab 2009 mithilfe eines Computerprogrammes Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust, mit einem Schaden von rund 2,3 Millionen Euro für den Fiskus. Ein mitangeklagter Mitarbeiter, der den Unternehmer im Prozess belastet hatte, erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
Das Urteil ist gefallen: Starkoch Alfons Schuhbeck ist wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden.

Das Urteil im Steuerhinterziehungsprozess um Alfons Schuhbeck (73) ist gefallen. Der Starkoch muss für drei Jahre und zwei Monate ohne Bewährung ins Gefängnis, wie das Landgericht München I laut "Spiegel" nun urteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von über vier Jahren ohne Bewährung gefordert, seine Verteidigung hoffte auf eine Bewährungsstrafe. Zuvor hatte Schuhbeck vor Gericht mehrere Teilgeständnisse abgegeben.

Der Starkoch war in 25 Fällen wegen Steuerhinterziehung und versuchter Steuerhinterziehung angeklagt, wie das Landgericht München bereits am 22. August mitteilte. Aufgrund der kolportierten Höhe der Steuerhinterziehung von mehr als zwei Millionen Euro stand eine Gefängnisstrafe im Raum. Für das sogenannte "Ingwer"-Verfahren - benannt nach einer der liebsten Zutaten des Kochs - hatte das Gericht 18 Hauptverhandlungstermine vorgesehen.

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