Die Berliner Kanzlei Schertz Bergmann hat am Freitag (27. März) auf X eine presserechtliche Mitteilung für ihren Mandanten Christian Ulmen (50) veröffentlicht und darin gerichtliche Schritte gegen die Berichterstattung des "Spiegel" angekündigt. Das Fazit der Anwälte ist unmissverständlich: Kernpunkte der Berichterstattung seien "nachweislich unvollständig und falsch".
Auslöser war ein Bericht des Nachrichtenmagazins, in dem Collien Fernandes (44) schilderte, sie glaube seit Jahren Opfer eines "Identitätsdiebstahls über soziale Netzwerke" zu sein - und verdächtige dafür Ulmen. Die Moderatorin und Schauspielerin hatte bereits im November 2024 Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, nachdem digitale Profile von ihr in sozialen Netzwerken ohne ihr Wissen erstellt wurden.
"Zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos verbreitet"
In einem zentralen Punkt widersprechen die Anwälte klar: Ulmen habe "zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet". Entsprechende Darstellungen seien falsch. Zudem hielten die Anwälte fest, dass dieser Vorwurf - anders als teils verlautbart - "auch überhaupt nicht erhoben" werde. Den Zusammenhang mit der aktuellen gesellschaftlichen Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie weisen sie damit ebenfalls zurück.
Der "Spiegel"-Artikel war unter der Überschrift "Du hast mich virtuell vergewaltigt" erschienen. Fernandes schilderte auch auf Instagram ihre Anklagen. Demnach soll ihr Ex-Mann ihr angeblich gestanden haben, jahrelang entsprechende Videos und Fotos von ihr verschickt zu haben.
Laut Ulmens Anwälten sei auch die Darstellung eines Vorfalls auf Mallorca, über den der "Spiegel" berichtet hatte, unvollständig. Das Magazin beschrieb, dass Ulmen dort im Zuge eines Streits vorübergehend von den spanischen Behörden festgenommen worden sei. Was im Bericht fehle: Auch Fernandes sei in demselben Zusammenhang - "nachweislich wegen körperlicher Gewalt" an Ulmen - vorübergehend in Polizeigewahrsam genommen worden. Ulmen habe dabei eine Verletzung am Hals erlitten.
Fernandes hat auf das Statement der Kanzlei Schertz Bergmann umgehend reagiert - und widerspricht der Darstellung entschieden. Auf Instagram schrieb sie: "Oh mein Gott! Ich glaube es nicht! Er hatte einen kleinen Kratzer am Hals (weil mir ein Nagel eingerissen war) und hat selbst der Polizei gegenüber geäußert, dass ich ihm keinerlei Gewalt angetan habe." Fernandes betonte zudem, sie selbst habe nach dem Vorfall blaue Flecken am ganzen Körper gehabt - "nachweislich dokumentiert", wie sie schrieb.
Weitere Ungereimtheiten sehen die Anwälte beim Bericht über einen Gerichtstermin in Palma de Mallorca im März 2026. Der "Spiegel" hatte geschrieben, Ulmen sei zu diesem Termin vor dem Bezirksgericht nicht erschienen. Schertz Bergmann schreiben, dass ihr Mandant zu diesem Termin "nie geladen worden war".
Zudem soll das spanische Gericht nach Angaben der Kanzlei am Freitag mitgeteilt haben, dass das Verfahren in Spanien vollständig ausgesetzt worden sei. Grund: Fernandes habe eine erforderliche Erklärung vor einem spanischen Notar nicht abgegeben. Damit seien auch sämtliche Ermittlungshandlungen vorerst eingestellt.
Staatsanwaltschaft Itzehoe nimmt Ermittlungen wieder auf
Indes kommt Bewegung in die deutsche Seite des Falls. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat die Ermittlungen wieder aufgenommen. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow auf Anfrage von spot on news. Die Behörde habe nach Prüfung von Medienveröffentlichungen entschieden, die Sache neu aufzugreifen - weitere Prüfungen sollen folgen.
Das Verfahren hatte seinen Ursprung in einer Strafanzeige, die Fernandes selbst im November 2024 erstattet hatte. Zunächst übernahm die Staatsanwaltschaft Berlin den Fall, gab ihn jedoch an Itzehoe ab, da Fernandes einen Wohnsitz in Schleswig-Holstein hatte und dort auf den Sachverhalt aufmerksam geworden war. Im Juni 2025 stellte die Behörde das Verfahren zunächst ein - bis der "Spiegel"-Bericht der Angelegenheit vergangene Woche wieder öffentliche Aufmerksamkeit verschaffte.
Solidaritätswelle und gesellschaftliche Debatte
Fernandes' öffentliche Schilderungen lösten breite Solidarität aus. Für die Moderatorin und andere Betroffene sexualisierter und digitaler Gewalt gingen Menschen in mehreren Städten auf die Straße. Die gesellschaftliche Diskussion über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie hat seither an Fahrt gewonnen. Die Kanzlei Schertz Bergmann macht in ihrer Mitteilung deutlich, dass sie diese Debatte ausdrücklich begrüßt.
Es gilt die Unschuldsvermutung.