Dua Lipa
Sie verklagt Samsung auf 15 Millionen Dollar

Dua Lipa, hier während eines Events, klagt gegen Samsung.
Dua Lipa, hier während eines Events, klagt gegen Samsung.
© imago images/AFF-USA/Starbuck

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Dua Lipa hat Klage gegen Samsung eingereicht. Sie wirft dem Elektronikriesen vor, ihr Gesicht unerlaubt genutzt zu haben.

Der südkoreanische Elektronikriese Samsung soll unerlaubt ein Bild von Dua Lipa (30) genutzt haben, um Fernseher zu verkaufen. Das wirft die Sängerin dem Konzern in einer am vergangenen Freitag eingereichten Klage vor, wie das Branchenmagazin "Variety" berichtet. Samsung habe das Bildnis der Sängerin nicht nur genutzt, ohne zuvor um Erlaubnis gebeten zu haben, sondern auch ohne Dua Lipa dafür bezahlt zu haben.

Samsung soll "abweisend und gleichgültig" gewesen sein

Den Angaben in der Klage zufolge habe Samsung ein Foto der Sängerin auf Kartons, in denen TV-Geräte in den USA ausgeliefert werden, genutzt. Das Bild soll im Jahr 2024 im Backstage-Bereich des Austin City Limits Music Festivals aufgenommen worden sein. Die Rechte an dem Foto liegen demzufolge in Gänze bei der Sängerin. Der Konzern habe sich mehrfach geweigert, das Bild zu entfernen und nutze es noch heute.

In der Klage steht geschrieben, dass Samsung auf Unterlassungsaufforderungen "abweisend und gleichgültig" reagiert habe. Auch von "Überheblichkeit Samsungs" ist in den Unterlagen die Rede. Dua Lipa wähle "ihre kommerziellen Partnerschaften sehr gezielt aus und hat sich durch sorgfältig ausgewählte, hochwertige Sponsoring- und Werbeverträge einen Namen als Premium-Marke gemacht". Als Teil dieser Strategie hätte sie der in Kalifornien eingereichten Klage zufolge niemals einer Nutzung ihres Abbildes durch Samsung zugestimmt.

Die Sängerin fordert dazu auf, die Nutzung des Fotos zu unterlassen. Zudem gefordert werden unter anderem eine Zahlung in Höhe von mindestens 15 Millionen US-Dollar wegen Urheberrechtsverletzung, Markenrechtsverletzung und einer widerrechtlichen Aneignung des Bildnisses Dua Lipas, ein zusätzlich in einem Verfahren festgelegter Schadenersatz sowie die Erstattung der Anwaltskosten.

Samsung habe auf eine Anfrage des Branchenmagazins bis zum Erscheinen des Artikels nicht reagiert.

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