Mit einem Freispruch ist der Wiederaufnahme-Prozess gegen den Schauspieler Günther Kaufmann zu Ende gegangen. Mit dem Urteil entsprach das Landgericht Augsburg am Mittwoch den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
In einem ersten Prozess war Kaufmann wegen Mordes angeklagt und am 27. November 2002 vom Landgericht München wegen versuchter räuberischer Erpressung mit Todesfolge zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Kaufmann hatte damals bei der Polizei und später auch als Angeklagter ein falsches Geständnis abgelegt. Demzufolge habe er seinen 60-jährigen Steuerberater am 1. Februar 2001 mit seinen 120 Kilogramm Körpergewicht unabsichtlich bei einem Streit erstickt. 2003 wurden jedoch drei Kriminelle aus Berlin als die wahren Täter gefasst. Kaufmann widerrief danach sein Geständnis und kam aus der Haft frei.
Staatsanwaltschaft hat Zweifel
Die Staatsanwaltschaft äußerte auch am Ende des Wiederaufnahme-Prozesses Zweifel an Kaufmanns Version und damit an seiner Unschuld. Der Schauspieler hatte sein falsches Geständnis damit begründet, dass er seiner krebskranken und später verstorbenen Ehefrau ein Polizeiverhör ersparen wollte. Im Nachhinein hatte sich herausgestellt, dass Alexandra Kaufmann die drei Täter zu dem Überfall angestiftet hatte. Sie wollte so ihren Kreditbetrug an dem Steuerberater vertuschen. Alexandra Kaufmann hatte sich rund 400.000 Euro von dem Steuerberater geliehen.
Der Steuerberater war in seinem Haus in München an seinen Fesseln erstickt. Die drei Verbrecher gestanden, den Überfall im Auftrag Alexandra Kaufmanns und ohne Beteiligung Günther Kaufmanns verübt zu haben. Sie wurden zu Freiheitsstrafen von zehneinhalb bis 14 Jahren verurteilt.