Zeugenaussage Prinzessin Caroline fordert drei Meter Abstand

Für ihr Erscheinen hat sie Bedingungen gestellt: Prinzessin Caroline soll nächste Woche vor dem Landgericht Hildesheim im Prozess um die Prügel-Attacke ihres Mannes Prinz Ernst August aussagen. Im Gerichtssaal soll sich ihr niemand mehr als drei Meter nähern dürfen.

Im Prozess um eine Prügel-Attacke von Ernst August Prinz von Hannover, 55, hat die Verteidigung die Kompetenz des sachverständigen Rechtsmediziners massiv in Zweifel gezogen. Das Verfahren um die Attacke des Prinzen auf einen Discobesitzer in Kenia vor zehn Jahre wurde im Landgericht Hildesheim am Donnerstag fortgesetzt. Unterdessen bereiten sich die Verantwortlichen auf einen Medien-Ansturm in der kommenden Woche vor. Prinzessin Caroline wird am kommenden Mittwoch erstmals öffentlich als Zeugin aussagen.

"Der monegassische Botschafter hat sich über unser Sicherheitsangebot höchst zufrieden gezeigt. Einer Vernehmung steht nichts entgegen", erklärte der Vorsitzende Richter Andreas Schlüter. Die Ehefrau des Prinzen war Augenzeugin des Vorfalls. Einen ersten Vernehmungstermin im November sagte sie ab. Für ihr Erscheinen im Gericht stellt Caroline aber Bedingungen: So will sie ausreichenden Abstand zur Öffentlichkeit und wünscht einen Sicherheitsabstand von mindestens drei Metern innerhalb des Gerichts und 20 Metern außerhalb des Gebäudes.

Von ihrem Mann Ernst August wird sie bei dem Termin vor Gericht aller Voraussicht nach allerdings nicht begleitet. Der Adlige war nur zum Prozessauftakt im Juni 2009 erschienen und hatte sich auch damals mit keinem Wort persönlich zu der Attacke geäußert, sondern nur über seinen Anwalt eine Erklärung verlesen lassen.

Ernst August will seine Ehre wieder herstellen

Das Verfahren um die nunmehr zehn Jahre alte Prügel-Attacke des Prinzen auf der kenianischen Ferieninsel Lamu beschäftigt die Justiz seit 2001, das Hildesheimer Gericht ist nun das vierte, das sich auf die Suche nach der Wahrheit gemacht hat. Im Kern geht es darum, ob der Adlige nur mit der bloßen Faust zuschlug oder dabei eventuell einen Gegenstand wie einen Schlagring in der Hand hatte.

Die Wiederaufnahme des Verfahrens hatte der Prinz mit erheblichem Aufwand durchgesetzt. Zuvor hatte er sich wegen des Falles mit seinem ersten Anwalt zerstritten. 2004 war Ernst August wegen der Attacke zu einer Strafe von 445 000 Euro verurteilt worden, und zwar wegen gefährlicher Körperverletzung.

Damals hatte sein Verteidiger für ihn in einer Erklärung behauptet, dass Ernst August vor der Tat in Kenia erheblich getrunken habe und auch nicht ausschließen könne, dass er mit einem Gegenstand zugeschlagen habe. Allerdings war diese Erklärung nicht mit dem Prinzen abgesprochen gewesen. Prinzessin Caroline hatte bereits einmal unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeugin ausgesagt, damals hatte sie behauptet, dass ihr Mann dem Hotelier lediglich zwei Ohrfeigen verpasst hatte.

DPA
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