
Hamburg Airbnb
Hamburg
Eine Vermietung von Privatunterkünften ist nur zulässig, wenn es sich um die Hauptwohnung des Anbieters handelt und er diese mehr als die Hälfte des Jahres selbst nutzt. Bleibt ein Hauptmieter in seiner Wohnung und vermietet weniger als die Hälfte der Fläche, ist auch dies gesetzlich möglich. Die Stadtverwaltung arbeitet derzeit an einer Regelung, dass sich Vermieter mit ihrem touristischen Angebot registrieren lassen und diese Nummer auf den Buchungsplattformen angeben müssen.
Eine Vermietung von Privatunterkünften ist nur zulässig, wenn es sich um die Hauptwohnung des Anbieters handelt und er diese mehr als die Hälfte des Jahres selbst nutzt. Bleibt ein Hauptmieter in seiner Wohnung und vermietet weniger als die Hälfte der Fläche, ist auch dies gesetzlich möglich. Die Stadtverwaltung arbeitet derzeit an einer Regelung, dass sich Vermieter mit ihrem touristischen Angebot registrieren lassen und diese Nummer auf den Buchungsplattformen angeben müssen.
© Adrian Degner/Unsplash