
Frankfurt Airbnb
Frankfurt
Gastgeber brauchen immer dann eine Genehmigung der Stadt, wenn sie ihren Wohnraum wiederholt Fremden zur Verfügung stellen. Sie müssen keinen Ausgleich zahlen, wenn sie als Hauptmieter in ihrer Wohnung bleiben und nur ein Zimmer vermieten. Ansonsten gilt eine Obergrenze von acht Wochen im Jahr.
Gastgeber brauchen immer dann eine Genehmigung der Stadt, wenn sie ihren Wohnraum wiederholt Fremden zur Verfügung stellen. Sie müssen keinen Ausgleich zahlen, wenn sie als Hauptmieter in ihrer Wohnung bleiben und nur ein Zimmer vermieten. Ansonsten gilt eine Obergrenze von acht Wochen im Jahr.
© Christian Salow/Unsplash