
München Airbnb
München
Bleibt ein Hauptmieter in seiner Wohnung und vermietet weniger als die Hälfte der Fläche, ist dies erlaubt. Ansonsten gilt eine Obergrenze von acht Wochen im Jahr. Für eine Vermietung darüber hinaus braucht der Gastgeber eine Genehmigung der Gemeinde. Auch München macht sich für eine Registrierungspflicht stark.
Bleibt ein Hauptmieter in seiner Wohnung und vermietet weniger als die Hälfte der Fläche, ist dies erlaubt. Ansonsten gilt eine Obergrenze von acht Wochen im Jahr. Für eine Vermietung darüber hinaus braucht der Gastgeber eine Genehmigung der Gemeinde. Auch München macht sich für eine Registrierungspflicht stark.
© Christoph Keil/Unsplash