Ferrara war im Februar 2025 gemeinsam mit acht weiteren Verdächtigen im belgischen Eupen nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden. Die Ermittler stießen bei Durchsuchungen auf ein Waffenarsenal mit sechs Sturmgewehren, sechs Handfeuerwaffen, Granaten, Sprengstoff und Uniformen. Der belgischen Staatsanwaltschaft zufolge planten die Verdächtigen einen bewaffneten Raubüberfall auf den Tresorraum eines Werttransportunternehmens in Bochum. Es habe so ausgesehen, "als ob der Angriff unmittelbar bevorstehe", sagte der Staatsanwalt Julien Moinil.
Bei der Festnahme war es zu einer Verfolgungsjagd mit mehreren Autos gekommen. Ein Polizist und einer der Verdächtigen wurden dabei verletzt. Ferrara saß rund acht Monate in Belgien in Untersuchungshaft, bevor er im November gegen Kaution freikam.
Die Anklage wirft den Tätern vor, auf der Flucht gezielt Fahrzeuge der belgischen Polizei angegriffen zu haben. Das belgische Innenministerium hat sich dem Verfahren als Zivilpartei angeschlossen.
Der aus Italien stammende Ferrara war in Frankreich wegen mehrerer Raubüberfälle sowie versuchten Mordes mehrfach zu Haftstrafen verurteilt worden. Zwei Mal gelangen ihm Ausbrüche aus dem Gefängnis, der jüngste erinnerte an das Szenario eines Actionfilms: 2003 befreite ihn ein zehnköpfiges Kommando mit Raketenwerfern aus einem Gefängnis im Großraum Paris. Ferrara hatte selbst die Gitter seiner Zelle gesprengt. Während er floh, hielten seine Komplizen die Wachtürme unter Beschuss.
Vier Monate später wurde Ferrara in einem Pariser Café gefasst. Nach einer ersten Flucht aus der Haft 1998 hatte es vier Jahre gedauert, bis er wieder gefasst wurde. Seit 2022 ist er nach Verbüßen seiner Haftstrafe wieder auf freiem Fuß.
Für den geplanten Raubüberfall drohen ihm nun bis zu zehn Jahre Haft. Nach Angaben seines Anwalts Olivier Martins wird Ferrara im Prozess die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestreiten. "In dem Fahrzeug, in dem sich Antonio Ferrara bei seiner Festnahme befand, wurde keine Waffe gefunden", erläuterte Martins. Die Auswertung der Telefonverbindungen habe zudem nicht belegen können, dass sein Mandant Verbindungen zu der Bande von Kriminellen hatte, die kurz davor stand, in Deutschland zuzuschlagen.