A. habe am 20. Dezember 2024 seinen zwei Tonnen schweren, 340 PS starken Wagen "zielgerichtet gegen eine Vielzahl von Passanten gelenkt", dabei sechs Menschen getötet und mehr als 300 teils lebensbedrohlich verletzt. Er habe im Wesentlichen "aus vermeintlicher Kränkung und Frustration" über den Ausgang eines Gerichtsverfahrens und die Erfolglosigkeit eigener Strafanzeigen gehandelt. Er habe willkürlich Opfer gesucht, um Aufmerksamkeit für die "von ihm empfundene Ungerechtigkeit" zu erzielen, sagte Böttcher.
Die Anklage spricht von einem heimtückischen Anschlag aus niedrigen Beweggründen, den A. mit einem Fahrzeug als gemeingefährlichem Mittel beging. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen plante er die Tat mehrere Wochen detailliert und bereitete sie vor.
Die beiden Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg schilderten detailliert den Ablauf der Tat im Dezember und beschrieben, wie der Angeklagte mit seinem Wagen Menschen erfasste, mitschleifte, überfuhr. Die Ankläger schilderten jeden einzelnen Fall - die Verletzungen der Opfer, die Dauer der Krankenhausbehandlungen, wie Menschen ums Leben kamen.
Der 51-jährige Angeklagte verfolgte den Vortrag der Generalstaatsanwaltschaft aus einer aus Sicherheitsglas gebauten Kabine heraus offensichtlich ohne Emotionen. A. kündigte für den frühen Nachmittag eine Aussage an. Er wolle selbst aussagen, "stundenlang, vielleicht auch tagelang", sagte er auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Dirk Sternberg.
A. werden unter anderem sechsfacher Mord und versuchter Mord in 338 Fällen vorgeworfen. Laut Anklage tötete der aus Saudi-Arabien stammende Angeklagte bei dem Anschlag auf den stark besuchten Weihnachtsmarkt in Magdeburg einen neunjährigen Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren. 309 Menschen wurden verletzt, 29 Betroffene blieben körperlich unversehrt. Auch bei ihnen geht die Anklage jedoch von versuchtem Mord aus.
A. lebt seit 2006 in Deutschland, wo er eine Facharztausbildung absolvierte. Zuletzt arbeitete er mit suchtkranken Straftätern im sachsen-anhaltischen Bernburg. Der Angeklagte selbst versteht sich als Islamkritiker, äußerte in der Vergangenheit aber auch Verachtung gegenüber deutschen Behörden und dem deutschen Staat und sympathisierte mit der AfD. In sozialen Netzwerken fiel er durch radikale verschwörungstheoretische und teils auch wirre Äußerungen auf.
A. selbst stellte Strafanzeigen, auch gegen ihn wurden Strafverfahren geführt. Nach der Tat stellte sich heraus, dass A. mehreren Sicherheitsbehörden und weiteren Dienststellen bekannt war. Es gab demnach Hinweise auf vom Verdächtigen ausgehende Gefahren. Die Behörden konnten ihn aber keiner der üblichen Gefährderkategorien wie Islamist, Rechts- oder Linksextremist zuordnen.
Der Prozess findet unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. Wegen der Vielzahl an Prozessbeteiligten und Medienvertretern mietete das Landgericht eine Leichtbauhalle für die Verhandlung an. Viele Plätze der mehr als 170 zugelassenen Nebenkläger blieben zum Prozessauftakt allerdings unbesetzt, auch die Zuschauerreihen waren nur knapp zur Hälfte besetzt. Zunächst wurden Verhandlungstermine bis März festgelegt.