Gegenüber den Polizisten gab er an, Probeflüge durchzuführen, um später im Bereich Filmproduktion tätig zu werden. Die Einsatzkräfte beschlagnahmten die Drohne sowie das Mobiltelefon des 20-Jährigen und leiteten ein Verfahren wegen des Verdachts verbotener Luftaufnahmen und der verbotenen Nutzung des Luftraums ein. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen.
Den Behörden zufolge wurden in den vergangenen Monaten in Deutschland vermehrt Drohnensichtungen gemeldet, teils auch im Bereich kritischer Infrastrukturen. Wegen der angespannten sicherheitspolitischen Lage durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ist die Sorge vor Spionage- und Sabotageakten groß. Der unbefugte Betrieb von Drohnen in sensiblen Bereichen etwa über Bundeswehrstandorten, Industrieanlagen oder Menschenansammlungen kann strafbar sein. In schwerwiegenden Fällen droht Haft.