Bergung von Maschine nach Flugzeugunglück in Südkorea begonnen

Bergung der Heckflosse der Unglücksmaschine
Bergung der Heckflosse der Unglücksmaschine
© AFP
Fünf Tage nach dem Flugzeugunglück in Südkorea mit 179 Todesopfern hat die Bergung des Wracks begonnen. Die Ermittler setzten am Freitag Kräne ein, um Trümmerstücke auf Tieflader zu heben. Als erstes wurde das Flugzeugheck geborgen.

Die aus Thailand kommende Boeing 737-800 der südkoreanischen Billigfluggesellschaft Jeju Air war am Sonntag bei einer Bauchlandung ohne ausgefahrenes Fahrwerk über die Landebahn hinausgeschossen, gegen eine Mauer geprallt und in Flammen aufgegangen. 179 der 181 Insassen kamen ums Leben, nur zwei Besatzungsmitglieder überlebten. Es war das bisher schlimmste Flugzeugunglück in Südkorea.

Die Unglücksursache ist bislang unklar. Ermittlern zufolge war die Maschine möglicherweise durch Vogelschlag beschädigt worden. Als fatal erwies sich die Betonmauer am Ende der Landebahn, an der die Maschine zerschellte.

Polizisten hatten am Donnerstag Büros der Fluggesellschaft Jeju Air und des Flughafenbetreibers durchsucht. Bei den Ermittlungen am Flughafen ging es laut der Nachrichtenagentur Yonhap vor allem um Aufzeichnungen zur Kommunikation zwischen der Flugzeugbesatzung und dem Kontrollturm sowie um die mit Antennen bestückte Betonmauer am Ende der Landebahn. Ermittler untersuchen zudem alle Boeing 737-800 von südkoreanischen Airlines, vor allem mit Blick auf das Fahrwerk.

Dem Verkehrsministerium in Seoul zufolge könnte es zwischen sechs Monaten und drei Jahren dauern, bis die Unglücksursache eindeutig festgestellt und Verantwortliche benannt werden können. Geleitet werden die Ermittlungen von der südkoreanischen Flugunfall-Untersuchungsbehörde mit Unterstützung durch die US-Zivilluftfahrtbehörde.

Die chinesische Zivilluftfahrtbehörde verkündete derweil Konsequenzen aus dem Jeju-Air-Absturz. Sämtliche Start- und Landebahnen seien überprüft und die Vorkehrungen gegen Vogelschlag verstärkt worden, meldete das Staatsfernsehen am Freitag unter Berufung auf die Behörde.

AFP