Das Bundesgesundheitsministerium wollte sich nicht zu Details der Pläne äußern. Ressortchefin Warken verwies am Dienstag aber auf die ernste finanzielle Lage der Pflegeversicherung und auf den großen Reformbedarf. "Das System befindet sich in Schieflage - ich habe es in einem katastrophalen Zustand übernommen", erklärte Warken. "Strukturreformen wurden vertagt, da eine ehrliche Debatte darüber vermieden wurde, ob Leistungen zielgerichtet eingesetzt werden."
Den für 2027 erwarteten Fehlbetrag der Pflegeversicherung bezifferte Warken auf sechs Milliarden Euro. Das Ziel der Pflegereform sei, "die Versorgung nachhaltig zu sichern und die Finanzsituation auf ein solides Fundament zu setzen". Die Ministerin kündigte an, Mitte Mai einen Reformentwurf vorzustellen.
Die bisherigen Pläne sehen nach RND-Informationen vor, dass die einzelnen Erhöhungsstufen nicht schon nach jeweils zwölf Monaten wirksam werden, sondern immer erst nach 18 Monaten. Damit dauert es länger, bis die Betroffenen von den schrittweise steigenden Zuschüssen profitieren. Umgekehrt spart die Pflegeversicherung Ausgaben in Milliardenhöhe.
Die Änderung würde bedeuten, dass der Zuschlag von 15 Prozent nicht nur in den ersten zwölf, sondern in den ersten 18 Monaten im Heim gilt. Die Anhebung auf 30 Prozent erfolgt erst danach. Die weitere Stufe von 50 Prozent greift nicht nach 24, sondern erst nach 36 Monaten. Die höchste Entlastungsstufe mit einem Zuschuss von 75 Prozent wird erst nach einer Aufenthaltsdauer von mehr als 54 Monaten gewährt. Bisher gelten 36 Monate.
Zudem soll es nach RND-Informationen künftig für alle Versicherten schwieriger werden, überhaupt als pflegebedürftig anerkannt beziehungsweise in die unteren Pflegegrade eingestuft zu werden. Konkret soll ein höherer Grad an Einschränkung notwendig sein, um die Pflegegrade 1, 2 und 3 zu erreichen. Diese Änderung dürfte einen massiven Einfluss auf die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt und damit auf die Ausgaben der Versicherung haben.
Außerdem soll die in der Krankenversicherung geplante Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung auf die Pflegeversicherung übertragen werden. Für mitversicherte Ehepartner, die weder kleine Kinder erziehen noch Angehörige pflegen, muss den Plänen zufolge künftig ein zusätzlicher Beitrag von 0,7 Prozent an die Pflegeversicherung gezahlt werden.
Ministerin Warken beteuerte, die Bundesregierung werde "Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht alleine lassen". Bei der Reform gehe es um "Begleitung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen", aber auch um die "Sicherstellung der Versorgung in pflegerischen Akut- und Notfallsituationen sowie die konsequente Stärkung der Prävention".
Patientenschützer übten scharfe Kritik an den vom RND genannten Reformdetails. Mit einer solchen Reform "würden die Betroffenen noch schneller in der Armutsfalle landen und die Kommunen an der Sozialhilfe ersticken", warnte Eugen Brysch, der Vorstand der Stiftung Patientenschutz.
Ähnliche Kritik kam von der Linkspartei. "Immer mehr Pflegebedürftige rutschen in die Armut, und jetzt sollen ihnen auch noch weitere Mittel gestrichen werden", erklärte Evelyn Schötz, pflegepolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. "Nicht nur soll die Zahl der Pflegebedürftigen kleingerechnet werden, dass die Entlastung bei zunehmender Wohndauer jetzt auch noch erst nach 18 statt nach zwölf Monaten kommt, ist eine unzumutbare Mehrbelastung und ein Schlag ins Gesicht für Betroffene und ihre Angehörigen."