Laut Tagesordnung des Bundestags sollen am Donnerstag dieser Woche die Ausschüsse des Bundestages für die neue Legislaturperiode konstituiert werden. Die AfD beansprucht als nun zweitstärkste Fraktion die Vorsitze von mehreren Ausschüssen. Unter anderem steht traditionell der stärksten Oppositionsfraktion der Vorsitz im wichtigen Haushaltsausschuss zu. Dort müssen zeitnah der Haushalt für das laufende Jahr nachträglich und der für kommendes Jahr verhandelt werden.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln hatte Anfang Mai die AfD nach jahrelanger Prüfung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Die AfD reichte dagegen Klage ein, das BfV setzte die Hochstufung daraufhin aus und führt die AfD bundesweit seither wieder bis auf Weiteres lediglich als Verdachtsfall. Inhaltlich hält die Behörde aber an ihrer Einschätzung fest.
Noch vor der Hochstufung und noch vor seiner Wahl hatte der neue Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) angeregt, die AfD im Bundestag so zu behandeln wie andere Parteien auch. Andere Abgeordnete - auch seiner Fraktion - widersprachen Spahn. Der CDU-Abgeordnete Bilger sagte nun, es könne "nicht sein, dass Abgeordnete entgegen ihrer eigenen Überzeugung jemanden wählen müssen". Bilger betonte: "Wir können unseren Abgeordneten nicht empfehlen, AfD-Abgeordnete zu Ausschussvorsitzenden zu wählen."