Bundesverfassungsgericht
Die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Gabriele Britz (l-r), Vizepräsident Ferdinand Kirchhof und Reinhard Gaier, stehen am 14.04.2015 in Karlsruhe (Baden-Württemberg) im Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht verhandelt in Sachen Betreuungsgeld. 

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Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüter der Verfassung, denn es überprüft das Handeln aller anderen Staatsorgane, ist aber auch Teil der rechtsprechenden Staatsgewalt im Gebiet des Staats- und Vö...

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Vater und Sohn

Bundeskabinett beschließt neue Regeln für Anfechtung der Vaterschaft

Stärkere Rechte für leibliche Väter und ein Fokus auf das Kindeswohl: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, das die Anfechtung von Vaterschaften in Deutschland neu regeln soll. Damit reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Regelung für grundrechtswidrig erachtet hatte. Durch die Neuregelungen sollen das Lebensalter des Kindes zum  "leitenden Faktor" für Familiengerichte werden und die Grundrechte aller Beteiligten stärker Berücksichtigung finden.
Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe betont: Abschiebehaft muss von Richter angeordnet werden

Die Festnahme von Ausländern zur Abschiebehaft muss von einem Richter angeordnet werden. Ist dies im Ausnahmefall vorab nicht möglich, muss die richterliche Anordnung sofort nachgeholt werden, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in drei am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen betonte. Die Rechte von drei Ausländern, die sich mit Verfassungsbeschwerden an das Gericht wandten, wurden demnach verletzt. (Az. 2 BvR 329/22 u.a.)

Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüter der Verfassung, denn es überprüft das Handeln aller anderen Staatsorgane, ist aber auch Teil der rechtsprechenden Staatsgewalt im Gebiet des Staats- und Völkerrechts. Es sitzt in Karlsruhe und ist von einem befriedeten Bezirk umgeben. Es nahm seine Arbeit erst 1951, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes auf. Es hat bisher mehr als 150.000 Verfassungsbeschwerden entschieden, von denen nur 2,5 Prozent erfolgreich waren. Seine Entscheidungen binden die Verfassungsorgane von Bund und Ländern, alle Gerichte und Behörden der Republik. Wird ein Gesetz von Karlsruhe als verfassungswidrig erklärt, ist es nichtig und muss neu geregelt werden. Zuletzt geschehen bei den Auseinandersetzungen über Lebenspartnerschaften unter Homosexuellen.