Mit der Finanzierung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung beschäftigt sich das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am 10. März in einer mündlichen Verhandlung. Das teilte das Gericht am Donnerstag in Münster mit. Die Stiftung hatte ursprünglich den Bund auf Fördermittel für die Jahre 2018 bis 2021 verklagt. Die AfD war 2017 erstmals in den Bundestag eingezogen. Das Bundesverwaltungsamt mit Sitz in Köln hatte die Gelder mit der Begründung abgelehnt, dass die Partei nicht wie in den Richtlinien gefordert in zwei aufeinander folgenden Bundestagswahlen in den Bundestag eingezogen war.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte diese Sicht in der ersten Instanz geteilt. Allerdings ließ das Gericht die Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung zu. Die Stiftung nutzte das Rechtsmittel und beschränkt sich jetzt vor dem OVG auf das Förderjahr 2021. Die Partei war in dem betreffenden Jahr zum zweiten Mal in den Bundestag eingezogen.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Seit der Klage in der Vorinstanz hat sich die Finanzierung der parteinahen Stiftungen geändert. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2023 die Finanzierungspraxis für verfassungswidrig eingestuft. Karlsruhe begründete dies mit einer fehlenden gesetzlichen Grundlage. Seit 2024 gibt es das sogenannten Stiftungsfinanzierungsgesetz. Da sich die Klage auf das Jahr 2021 bezieht, spielt diese Regelung aber für das OVG keine Rolle. Der 5. Senat will ein Urteil voraussichtlich nach der mündlichen Verhandlung verkünden.