Surabischwili hatte das neue Parlament wegen Wahlbetrugsvorwürfen als verfassungswidrig eingestuft und das Wahlergebnis vor dem Verfassungsgericht angefochten. Am vergangenen Dienstag legten die Abgeordneten in Tiflis den Termin für die Präsidentenwahl auf den 14. Dezember fest, Abgeordnete der Opposition boykottierten die Abstimmung. Rechtsexperten zufolge sind die Beschlüsse des neuen Parlaments ungültig, solange das Gericht nicht über Surabischwilis Antrag entschieden hat.
Die Nachfolgerin oder der Nachfolger der regierungskritischen Präsidentin Surabischwili soll erstmals nicht mehr direkt vom Volk, sondern von einer 300-köpfigen Wahlversammlung aus 150 Parlamentsabgeordneten sowie Lokal- und Regionalvertretern bestimmt werden. Das neue Wahlverfahren war 2017 im Rahmen einer von der Partei Georgischer Traum vorangetriebenen Verfassungsreform verabschiedet worden.
Aufgrund des Verfahrens gilt als ausgemacht, dass das neue Staatsoberhaupt auf der Linie der Partei von Regierungschef Irakli Kobachidse liegen wird. Der neue Staatschef soll nach Parlamentsangaben am 29. Dezember sein Amt antreten, die Amtszeit dauert fünf Jahre.