Die Zurückweisungen an den Grenzen seien "allen Bedenken und Einwänden zum Trotz" angeordnet worden. "Jede Kritik wurde von CDU/CSU und SPD einfach weggewischt", betonte Haßelmann.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Montag im Eilverfahren drei Menschen aus Somalia Recht gegeben, die sich gegen ihre Zurückweisung ohne Dublin-Verfahren wehrten. Das Gericht erklärte ihre Zurückweisung nun für rechtswidrig.
Die Eilentscheidungen gelten nur für die drei Somalier, zwei Männer und eine Frau. Das Gericht machte aber deutlich, dass es die Zurückweisungen bei Grenzkontrollen in solchen Fällen allgemein für rechtswidrig hält.
Es waren die ersten Beschlüsse zu dem Thema, seit das Bundesinnenministerium die Grenzkontrollen verschärft hatte. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ordnete am 7. Mai verstärkte Kontrollen und Zurückweisungen von Geflüchteten an.